Risiken absichern:
Bereits ab einer Erwerbsunfähigkeit von 66.6 % erhalten Sie eine volle Rente ausbezahlt. Ausserdem müssen Sie im Falle einer Erwerbsunfähigkeit die Versicherungsprämien nicht mehr bezahlen. Wir übernehmen das für Sie.
Sie können die Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch zusammen mit einer Sparversicherung oder einer anderen Risikoversicherung abschliessen. Dadurch profitieren Sie von einer günstigeren Prämie.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll für alle: für jung und alt, angestellt oder selbstständig, für Familien oder Einzelpersonen. Denn bei einer Erwerbsunfähigkeit entsteht immer eine Lücke in der Haushaltskasse. Die Leistungen aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge reichen meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützen Sie sich und Ihre Angehörigen zumindest vor finanziellen Sorgen bei einem Schicksalsschlag.
Krankheiten sind mit 81 % die häufigste Ursache für eine Erwerbsunfähigkeit. Davon machen psychische Erkrankungen (49 %), Erkrankungen an Knochen und dem Bewegungsapparat (12%) und Nervenkrankheiten (9 %) den grössten Teil aus.
Unfälle machen 6 % und Geburtsgebrechen 13 % der Ursachen für eine Erwerbsunfähigkeit aus.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt IV-Statistik 2021
Eine Person ist dann erwerbsunfähig, wenn sie wegen einer Krankheit oder einem Unfall folgende Tätigkeiten nicht mehr ausführen kann:
Eine Person kann vollständig oder teilweise erwerbsunfähig sein. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung von Zurich bezahlt ab einem Erwerbsunfähigkeitsgrad von 25 % Rentenleistungen.
Sie erhalten eine Rente ab einem Erwerbsunfähigkeitsgrad von 25 %. Die Rente richtet sich dabei an den Grad Ihrer Erwerbsunfähigkeit. Ab einem Erwerbsunfähigkeitsgrad von 66.6 % erhalten Sie die volle Rente ausbezahlt. Sie erhalten die Rente maximal bis zu Ihrer ordentlichen Pensionierung. Sie können aber wählen, wie lange die Versicherung dauern soll.
Ihre Krankenkasse bezahlt zwar Ihre Arztbehandlungen, sie kompensiert aber nicht Ihren Lohnausfall. Um diesen Lohnausfall zu decken, gibt es die Taggeldversicherung. Diese zahlt das Taggeld aber maximal zwei Jahre lang. Danach erhalten Sie keine Leistungen mehr.
Nach diesen zwei Jahren springt dann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein. Diese bezahlt Ihnen die vereinbarte Rente maximal bis zu Ihrer ordentlichen Pensionierung. Sie können die Laufzeit selber wählen.
Sie sollten uns nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist, spätestens aber nach sechs Monaten kontaktieren. Sie können Ihren Fall online melden.
Die Invalidenversicherung (IV) übernimmt die Kosten für die Umschulung unter folgenden Bedingungen:
Weitere Informationen auf der Website der AHV.
Aus der 1. Säule erhalten Sie bei Erwerbsunfähigkeit eine Invalidenrente. Wie hoch die Rente ist, hängt von Ihrem Invaliditätsgrad ab.
Aus der 2. Säule erhalten Sie ebenfalls eine Invalidenrente. Die Höhe der Rente hängt vom Vorsorgeplan Ihrer Pensionskasse ab. Falls Sie Kinder haben, erhalten Sie auch eine Invaliden-Kinderrente. Darüber hinaus werden Sie von der Beitragspflicht befreit. Das heisst, Sie selbst müssen nicht mehr in die 2. Säule einzahlen. Die Pensionskasse zahlt die Beiträge für Sie, damit Ihr Altersguthaben weiter aufgebaut wird.
Das Leben ist schön, solange wir gesund sind. Leider können wir Schicksalsschläge wie Krankheiten oder Unfälle nicht ausschliessen. Wer sich und seine Familie für den Ernstfall finanziell absichern möchte, sorgt frühzeitig vor.