Einst war die Landschaft der Schweizer Vorsorge wohlgeordnet: Ein schnurgerader Pfad führte die Menschen von der Lehrstelle bis zur Pensionierung. Zwar wuchsen die Bäume nicht in den Himmel, aber die Richtung war klar.
Heute ist die Welt komplexer geworden – Sie können Ihren Lebensweg viel stärker selbst gestalten und müssen vielleicht sogar Ihre ganz eigene Route finden. Gleichzeitig erweist sich das Drei-Säulen-System der staatlichen, beruflichen und privaten Vorsorge zunehmend als Dschungel. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg und bringen Licht ins Dunkel.
Die staatliche Vorsorge bildet mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) die 1. Säule im schweizerischen Vorsorgesystem. Ziel der 1. Säule ist es, das Existenzminimum von Rentnern, Invaliden und Hinterlassenen zu sichern. Sofern die Leistungen aus AHV und IV für die Existenzsicherung nicht ausreichen, erhält die betroffene Person zusätzlich Ergänzungsleistungen (EL). Die 1. Säule wird im Umlageverfahren finanziert. Das heisst, die Erwerbstätigen und Arbeitgeber zahlen monatliche Beiträge ein, mit denen die heutigen Renten ausbezahlt werden.
Versichert sind:
Zusammen mit der 1. Säule soll die berufliche Vorsorge den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder Tod sicherstellen. In die 2. Säule zahlen Mitarbeitende und Arbeitgeber ein, meist zu gleichen Teilen (die sogenannte paritätische Finanzierung). Im Unterschied zur 1. Säule wird dabei für jeden Versicherten ein eigenes Alterskapital angespart und verzinst – dies ist jedoch 56 Prozent der Schweizer Bevölkerung nicht bewusst. Sie zählen das Pensionskassenguthaben nicht zum eigenen Vermögen. Dabei stellt es für viele Personen sogar den grössten Vermögensanteil dar.
Obligatorisch versichert sind im Unternehmen alle Mitarbeitenden mit einem AHV-Jahreslohn von mehr als CHF 21'510 ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag für die Risiken Invalidität und Tod. Ab dem 1. Januar nach dem 24. Lebensjahr sind zusätzlich die Altersleistungen versichert. Freiwillig versichern lassen können sich: Selbstständigerwerbende, Personen mit einem Jahreslohn unter CHF 21’510, Personen mit mehreren Arbeitgebern.
Die berufliche Vorsorge ist für viele die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Aber sie steht seit längerem vor grossen Herausforderungen. Dafür gibt es drei Gründe: Erstens werden die Menschen mittlerweile deutlich älter als in den Entstehungsjahren der beruflichen Vorsorge. Zweitens herrscht seit mehr als zehn Jahren ein Tiefzinsniveau, so dass bei der Anlage der Altersguthaben erheblich schlechtere Erträge erwirtschaftet werden. Der Zins als «dritter Beitragszahler» neben Mitarbeitenden und Arbeitgebern kann deshalb seiner Aufgabe nicht mehr gerecht werden. Drittens führen die rigiden gesetzlichen Vorgaben zu überhöhten Garantien – in Form von zu hohen Umwandlungssätzen und unrealistischen Zinsversprechen. Die Folge: Es entsteht eine Finanzierungslücke bei den Renten, die sich nicht so einfach schliessen lässt. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen diese mit einem beträchtlichen Teil der Anlageerträge der Berufstätigen finanzieren und Anlageerträge zugunsten der Pensionierten umverteilen. Finden Sie heraus, wie stark diese Umverteilung Sie betrifft und was dagegen getan werden kann.
Alterskapital in der 2. Säule vorbeziehen
Ihr Pensionskassenguthaben gehört wohl Ihnen, aber es kann nur in drei besonderen Fällen bereits vorzeitig, sprich vor der Pensionierung, bezogen werden: Wenn Sie Wohneigentum erwerben wollen, wenn Sie sich selbstständig machen oder wenn Sie die Schweiz dauerhaft verlassen.
Einkaufspotenzial in der 2. Säule
Viele Menschen haben Beitragslücken in ihrer Vorsorge – weil sie lange studiert, im Ausland gelebt oder eine Babypause eingelegt haben. Vielen ist das gar nicht bewusst. Sogar eine Lohnerhöhung bietet Potenzial, die Versicherungsleistung auch rückwirkend dem neuen Lohn anzupassen. Wer freiwillig zusätzliches Geld einzahlt, kann seine Beitragslücken ausgleichen, die Altersleistung verbessern und gleichzeitig seine Steuerlast reduzieren. Denn die Einkaufssumme lässt sich in der Steuererklärung direkt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das aktuelle Einkaufspotenzial ist im Vorsorgeausweis aufgeführt. Da heute fast alle Pensionskassen nach dem sogenannten Beitragsprimat funktionieren, haben Einkäufe zur Erhöhung der zukünftigen Altersrente an Bedeutung gewonnen.
Wer sich ausschliesslich auf die 1. und 2. Säule verlässt, dem drohen Einkommenslücken – und zwar nicht nur im Alter, sondern auch bei den Lebensrisiken Erwerbsunfähigkeit und Todesfall.
Erwerbsunfähigkeit: Wer dauerhaft krank, ja sogar invalid wird, der muss je nach Situation mit deutlichen Einbussen rechnen. Diese Lücken lassen sich mit einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung schliessen.
Auch bei einem Todesfall ist es wichtig, Partner oder Familie abzusichern, damit diese z.B. am gewohnten Ort bleiben können. Je nach Situation fliessen nur eingeschränkt Leistungen aus 1. und 2. Säule. Insbesondere Konkubinatspaare sind in unserem Vorsorgesystem schlechter gestellt. Das Todesfallkapital aus einer Risiko-Lebensversicherung kann dann ein wichtiges Sicherheitspolster für die Hinterbliebenen sein.
Unsere Tipps: