Zwar reicht beim Kaufvertrag ein Handschlag oder eine Quittung, dennoch empfehlen wir Ihnen, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. Grundsätzlich gilt: Bagatellschäden dürfen beim Verkauf des Autos unter dem Deckel bleiben, allerdings besteht die Pflicht, Unfallschäden zu offenbaren. Wer also ein gebrauchtes Fahrzeug kauft, sollte im Vertrag festhalten, ob es unfallfrei ist oder nicht. Eine hilfreiche Vorlage finden Sie auf
www.comparis.ch. Kommt es zu einem Deal, geht es um die Wahl der Bezahlung. Im Grundsatz gilt: erst bezahlen, dann Fahrzeug übernehmen.