Folgende Versicherungen können bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) bzw. GmbH wichtig sein:
Für das Unternehmen:
Versicherungen für die Mitarbeitende:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Mitarbeitenden Leistungen zu bieten, die über das gesetzliche Minimum gemäss BVG hinausgehen. So können sich Firmen als attraktive Arbeitgeber positionieren. Lassen Sie sich dazu beraten!
In der Schweiz ist die betriebliche Altersvorsorge, auch bekannt als 2. Säule des Vorsorgesystems, für Arbeitnehmer obligatorisch.
Die Berufliche Vorsorge (BVG) ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Angestellten, die mindestens CHF 22'050 verdienen (Stand 2024), bei einer Pensionskasse zu versichern. Ab einen Alter von 18 Jahren müssen die Angestellten gegen die Risiken Invalidität und Tod abgesichert werden, ab 25 Jahren wird auch obligatorisch fürs Alter gespart.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Mitarbeitenden Leistungen zu bieten, die über das gesetzliche Minimum gemäss BVG hinausgehen. So können sich Firmen als attraktive Arbeitgeber positionieren. Lassen Sie sich dazu beraten!
Gewisse Gesamtarbeitsverträge verpflichten alle Unternehmen dieser Branche, eine kollektive Krankentaggeldversicherung abzuschliessen.
Ansonsten ist diese Versicherung zur finanziellen Absicherung nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen. Dies deshalb, weil Ihr Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, Mitarbeitenden bei Krankheit den Lohn für eine gewisse Zeit weiter auszuzahlen. Wie lange der Lohn bezahlt werden muss, ist für das erste Jahr im Obligationenrecht (OR 324a) geregelt und hängt ab dem zweiten Dienstjahr insbesondere von der Anstellungsdauer ab.
Im Rahmen der Pflicht zur Lohnfortzahlung bietet die kollektive Krankentaggeldversicherung die Sicherheit, dass auch bei einem längeren Ausfall eines Mitarbeitenden die finanzielle Belastung kalkulierbar bleibt. Sie bietet auch die Möglichkeit, sich als grosszügiger Arbeitgeber zu profilieren.
Krankentaggeld: Lohnfortzahlung bei Krankheit | Zurich Schweiz
Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Grösse des Unternehmens, der Branche, der Höhe der Versicherungssumme und der individuellen Risikobewertung. Eine pauschale Aussage zu den Kosten ist daher schwierig.
Berechnen Sie Ihre Prämie in wenigen Schritten online oder lassen Sie sich beraten.
Das hängt von diversen Faktoren ab, wie z. B. Unternehmenstätigkeit, Kanton, Umsatz und Inventar. Im KMU-Check können Sie mit wenigen Angaben erfahren, welche Versicherungen für Ihr Unternehmen obligatorisch sind – und welche empfehlenswert wären. Der KMU-Check ist anonym.
Für Startups/Selbständige
Altersvorsorge: Als selbstständig erwerbende Person sind Sie zwar in der AHV versichert (1. Säule), die Berufliche Vorsorge (2. Säule) ist jedoch freiwillig und nur unter bestimmten Umständen möglich. Eine Alternative ist es, sich über die 3. Säule privat abzusichern – gegen Lebensrisiken wie Invalidität und Todesfall, aber auch bei der Altersvorsorge. Selbstständige können bis zu 20% ihres Netto-Jahreseinkommens steuerbegünstigt in der Säule 3a anlegen, maximal jedoch CHF 35’280 (Stand 2024). Auch in der freien Vorsorge der Säule 3b ist es möglich, sich gegen Risiken abzusichern oder Geld für die Zeit nach der Pensionierung anzusparen.
Für das Unternehmen
Für die Mitarbeitenden
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Mitarbeitenden Leistungen zu bieten, die über das gesetzliche Minimum gemäss BVG hinausgehen. So können sich Firmen als attraktive Arbeitgeber positionieren. Lassen Sie sich dazu beraten!
Das hängt vor allem davon ab, in welchem Umfang Sie Teilzeit arbeiten. Hier finden Sie ausführliche Informationen.
Als selbstständig erwerbstätige Person in der Schweiz müssen Sie verschiedene Sozialversicherungsbeiträge leisten. Hier sind die wichtigsten:
AHV/IV/EO (Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung/Erwerbsersatzordnung): Der Beitragssatz beträgt derzeit 10,6% des Einkommens für selbständigerwerbende und 10% für Arbeitnehmer. Davon wird je die Hälfte von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen. Als selbstständige Person müssen Sie den vollen Beitragssatz zahlen.
ALV (Arbeitslosenversicherung): Der Beitragssatz beträgt 2,2% des Einkommens bis zu einem jährlichen Höchstlohn (2024: CHF 148'200 pro Jahr). Davon wird wiederum je die Hälfte von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen. Selbständigerwerbende können sich nicht der Arbeitslosenversicherung anschliessen.
Berufliche Vorsorge (BVG): Die Beiträge für die berufliche Vorsorge hängen von der gewählten Lösung ab, das Gesetz schreibt minimale Leistungen vor. Selbstständige Personen sind in der Regel nicht verpflichtet, Beiträge zur beruflichen Vorsorge zu leisten. Es wird jedoch empfohlen, eine freiwillige Vorsorge zu treffen, um sich gegen Lebensrisiken wir Invalidität und Tod abzusichern und um fürs Alter vorzusorgen. Lassen Sie sich unbedingt beraten, denn sonst drohen Vorsorgelücken!
Die genauen Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen können angepasst werden und von Ihrem Einkommen abhängen.
Als Selbstständiger in der Schweiz müssen Sie sich selbst um Ihre Sozialversicherung kümmern. Hier sind die wichtigsten Versicherungen, die Sie als Selbstständiger abschliessen sollten:
Krankentaggeldversicherung: In der Schweiz ist die Krankentagegeldversicherung freiwillig, aber empfehlenswert. Sie zahlt den Lohnausfall, wenn Sie wegen Krankheit nicht arbeiten können. Die Höhe und Dauer der Leistungen sowie die Wartezeit bis zum Beginn der Auszahlung werden vertraglich vereinbart. Selbstständigerwerbende können sich in der kollektiven Krankentaggeldversicherung versichern lassen.
Unfallversicherung für Selbständigerwerbende: Als selbstständige Person sind Sie nicht automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung (UVG) abgedeckt, Sie können sich jedoch freiwillig versichern. Die Versicherung bietet Ihnen Schutz bei Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfällen. Versichert sind unter anderem Heilungskosten, Taggelder, Invalidenrenten und im Todesfall Leistungen an die Hinterbliebenen. Zusätzlich zur freiwilligen UVG- Versicherung können Sie eine UVG-Zusatzversicherung abschliessen. Diese ergänzt die Leistungen zur Unfallversicherung gemäss UVG. Alternativ kann eine individuelle, massgeschneiderte Unfallversicherung nach dem VVG abgeschlossen werden.
Berufliche Vorsorge (BVG): In der Schweiz sind selbstständig Erwerbende grundsätzlich nicht obligatorisch in der beruflichen Vorsorge (BVG) versichert. Die berufliche Vorsorge ist Teil des schweizerischen 3-Säulen-Prinzips, das darauf abzielt, den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu sichern. Unter Umständen haben selbständig Erwerbende die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern, um sich so gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität abzusichern. Eine Alternative ist die Absicherung über die 3. Säule. Lassen Sie sich beraten!
Erwerbsausfallversicherung: Selbständig erwerbende Personen oder Geschäftsinhabende gehören in der Regel keiner Pensionskasse an. Entsprechend erhalten Sie bei Erwerbsunfähigkeit keine Rente aus der 2. Säule. Mit der Erwerbsausfallversicherung in der 3. Säule können Sie sich dennoch absichern und erhalten nach einer festgesetzten Wartefrist eine Rente.
Altersvorsorge: Falls Sie keine 2. Säule (Pensionskasse) haben, sollten Sie unbedingt über die 3. Säule fürs Alter vorsorgen. In der Säule 3a können Sie gleichzeitig Steuern sparen. Als Selbständige oder Selbstständiger können Sie bis zu 20% Ihres jährlichen Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen, aktuell maximal CHF 35'280 (Stand 2024).
In der Schweiz sind selbständig Erwerbende grundsätzlich nicht obligatorisch in der beruflichen Vorsorge (BVG) versichert. Die berufliche Vorsorge ist Teil des schweizerischen 3-Säulen-Prinzips. Dieses zielt darauf ab, den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu sichern.
Für selbständig Erwerbende besteht unter gewissen Umständen die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern:
Welche Lösung für Sie die beste ist, hängt von Ihren persönlichen Präferenzen und Ihrer finanziellen Situation ab. Wichtig ist, dass Sie die Initiative ergreifen, sonst drohen schmerzliche Vosorgelücken - mit der AHV allein könnten Sie im Alter Ihren Lebensstandard nicht halten. Lassen Sie sich von einem Finanz- oder Vorsorgespezialisten beraten.
Das hängt grundsätzlich von der Rechtsform ab.
Bei juristischen Personen (AG, GmbH, Verein etc.) gelten alle Beschäftigen im Unternehmen als Arbeitnehmer, auch der Geschäftsführer. Diese Unternehmen sind verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer eine berufliche Vorsorge (Pensionskasse) sowie eine Unfallversicherung (UVG) abzuschliessen.
Die Berufliche Vorsorge ist obligatorisch für alle Mitarbeitenden, die mindestens 21'330 Schweizer Franken verdienen.
Die Berufsunfalldeckung ist immer obligatorisch, sobald Mitarbeitende mit AHV-pflichtigem Lohn angestellt sind. Sobald ein Angestellter mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist auch die Deckung für Nichtberufsunfälle obligatorisch.
Für manche Tätigkeiten und Berufe ist zusätzlich eine Haftpflichtversicherung obligatorisch, beispielsweise bei Rechtsanwälten. Es gibt aber weitere relevante Faktoren.
Unser KMU-Check zeigt Ihnen auf, welche Versicherungen für Ihre Firma obligatorisch sind und gibt Ihnen Empfehlungen für andere wichtige Versicherungen.
Eine selbständig erwerbende Person oder eine Einzelfirma ohne Angestellte haben ganz grundsätzlich keine Versicherungspflicht.
Sobald die Firma jedoch Angestellte hat, ist sie verpflichtet, für diese Angestellte (analog übrige Unternehmen) die Berufliche Vorsorge und die Unfallversicherung (UVG) abzuschliessen.
Gut zu wissen:
Auch wenn für Selbständigerwerbende keine Versicherungspflicht besteht, lohnen sich die oben erwähnten Versicherungen, da diese das Einkommen und den gegenwärtigen Lebensstandard bei kurz- und langfristiger Arbeitsunfähigkeit erhalten.
Gewisse Gesamtarbeitsverträge verpflichten alle Unternehmen dieser Branche, eine kollektive Krankentaggeldversicherung abzuschliessen.
Ansonsten ist diese Versicherung zwar dringend empfohlen, aber nicht obligatorisch. Denn als Arbeitgeber ist Ihr Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Mitarbeitenden bei Krankheit den Lohn für eine gewisse Zeit weiter auszuzahlen. Wie lange der Lohn bezahlt werden muss, ist im Obligationenrecht (OR 324a) geregelt und hängt stark von der Anstellungsdauer ab.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Attraktivität als Arbeitgeber:
Unternehmen ohne Krankentaggeldversicherung dürften aufgrund der geringeren Sozialleistungen für Arbeitnehmer weniger attraktiv sein.
Wenn Sie als selbständig erwerbende Person mehr als 8 Stunden pro Woche bei einem anderen Arbeitgeber im Anstellungsverhältnis sind, so sind Sie durch diesen gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert (UVG) und müssen nicht obligatorisch die selbständige Erwerbstätigkeit zusätzlich versichern. Dies ist aber dringlich empfohlen, da sich die Versicherungsdeckung durch das Anstellungsverhältnis nur auf die Heilungskosten und auf den versicherten Lohn bei diesem Arbeitgeber bezieht. Für das gesamte Einkommen, welches im Rahmen der Selbständigkeit erzielt wird, besteht keine Deckung, was zu erheblichen finanziellen Engpässen führen kann.
Dieselbe Überlegung gilt für die berufliche Vorsorge:
Diese ist für die selbständige, nebenberufliche Tätigkeit zwar freiwillig, aber dennoch wichtig, weil der Lohn aus dieser Arbeit sonst nicht versichert ist.
Das hängt von diversen Faktoren ab, wie z. B. Unternehmenstätigkeit, Kanton, Umsatz und Inventar. Im KMU-Check können Sie mit wenigen, anonymen Angaben erfahren, welche Versicherungen für Ihr Unternehmen obligatorisch oder sinnvoll sind.
Die berufliche Vorsorge und die Unfallversicherung sind obligatorisch für juristische Personen (AG, GmbH, Verein).
Je nach Tätigkeit, Inventar und Kanton sind weitere Versicherungen pflichtig.
Für eine individuelle, kostenlose erste Empfehlung nutzen Sie bitte den Zurich KMU-Check.
Alle Branchen sind im KMU-Check berücksichtigt. Falls Ihre Branche nicht explizit erwähnt ist, wählen Sie bitte «übrige Tätigkeiten» aus. Die Ergebnisse werden auch relevant für Ihr Unternehmen sein.