Die Mietkautionsversicherung ist eine Bürgschaft. Die Versicherung bürgt gegenüber dem Vermieter für die im Mietvertrag vereinbarte Kaution. Das bedeutet, dass die Versicherung berechtigte Ansprüche des Vermieters erstattet - der Mieter muss diese Kosten jedoch später an die Versicherung zurückzahlen.
Der Mieter schliesst die Versicherung ab und zahlt dafür eine jährliche Prämie. Die Höhe der Prämie hängt von der Höhe der Kaution ab.
Wenn das Geld für die Mietkaution nicht aufgebracht werden kann. In der Regel werden drei Monatsmieten als Kaution verlangt. Ist z.B. der Betrag von der vorherigen Wohnung noch nicht freigegeben, wenn die Kaution für die neue Wohnung fällig ist, dann kann dies eine finanzielle Belastung sein. Der Vermieter erhält mit der Mietkautionsversicherung dieselbe Sicherheit wie durch ein Mietzinsdepot.
Ja. Daher ist es ratsam, den Vermieter vor Abschluss der Versicherung zu informieren.
Die Zurich Mietkautionsversicherung wird für drei Jahre abgeschlossen und verlängert sich danach jeweils stillschweigend um ein Jahr. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem auf der Bürgschaft genannten Datum.
Bei Schäden und Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstanden sind, begleicht die Versicherung die entstandenen Kosten, fordert diese jedoch später vom Versicherten zurück. Zu den genannten Schäden und Forderungen zählen unbezahlte Mieten und Nebenkosten, Schäden an der Wohnung und alle weiteren mietrechtlichen Ansprüche.