Die Privathaftpflichtversicherung wird traditionell oft zusammen mit der Hausratversicherung abgeschlossen, hat aber inhaltlich gar nichts mit ihr zu tun. Denn Sie versichern darin keine Gegenstände; als Haftpflichtversicherung kommt sie vielmehr für bestimmte Schäden Ihres privaten Lebens auf, für die Sie gesetzlich haften. Dazu gehören Schäden, für die Sie gegenüber Dritten einstehen müssen, zum Beispiel, weil Sie mit dem Velo ungewollt jemanden umfahren, aus Unachtsamkeit die wertvolle Vase Ihres Bekannten umstossen oder versehentlich ein Glas Wasser über dessen Laptop ausschütten. Aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen – so genannter Kausalhaftungen – können sie auch für Schäden haftbar werden, die z.B. Ihre Kinder oder Haustiere verursachen. Weiter sind Mieterschäden in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, also Beschädigungen und Zerstörungen des selbst bewohnten Mietobjekts.