Die staatliche, berufliche und private Altersvorsorge werden unterschiedlich geregelt:
Staatliche Vorsorge
Wenn Sie die Schweiz verlassen, erhalten Sie keine Leistungen aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Zwar haben Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit Ihrem Lohn automatisch in die AHV eingezahlt. Es handelt sich dabei aber nicht um ein persönlich angespartes Alterskapital. Wenn Sie jedoch ein Jahr lang AHV-Beiträge gezahlt haben, dann haben Sie bei Ihrer Pensionierung Anspruch auf eine Rente. Egal, ob Sie dann in der Schweiz leben oder nicht.
Berufliche Vorsorge
Guthaben aus der beruflichen Vorsorge gehören zu Ihrem persönlich angesparten Alterskapital. Das heisst: Wenn Sie die Schweiz verlassen, erhalten Sie diese Gelder. Allerdings wird zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen Teil unterschieden, und auch, ob Sie in ein EU- respektive EFTA-Land ziehen oder nicht.
Umzug in ein EU- oder EFTA-Staat
Umzug in ein Nicht-EU- oder Nicht-EFTA-Staat
Private Vorsorge
Ihnen werden die Gelder aus der 3. Säule ausbezahlt, wenn Sie die Schweiz verlassen. Dabei spielt es keine Rolle, in welches Land Sie ziehen. Beachten Sie, dass Sie auf das ausbezahlte Guthaben eine Quellensteuer zahlen müssen.
Nein, die Haushaltversicherung sollten Sie grundsätzlich den neuen Lebensverhältnissen anpassen. Mit einer Haushaltversicherung sind die Hausrat- und die Privathaftpflichtversicherung gemeint.
Die Privathaftpflichtversicherung und die Hausratversicherung bleiben für den Versicherungsnehmer respektive die Versicherungsnehmerin bestehen. Die Personen, die nicht mehr mit dem Versicherungsnehmer respektive der Versicherungsnehmerin zusammenwohnen, müssen sich einen neuen Versicherungsschutz suchen.
Wenn keine anderen Personen wie zum Beispiel Kinder involviert sind, empfehlen wir, die Privathaftpflichtversicherung von der Familien- in die Einzelversicherung umzuwandeln. Bei der Hausratversicherung kann der Versicherungsnehmer respektive die Versicherungsnehmerin wahrscheinlich die Versicherungssumme senken.
Um Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen, kontaktieren Sie am besten Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.
Je nach dem, in welchem Zustand sich Ihre Habseligkeiten befinden, können Sie diese entweder verschenken, verkaufen oder entsorgen.
Verschenken / spenden
Verkaufen
Sie brauchen Ihren Fernseher nicht mehr? Auch das Bücherregal und das Bügelbrett möchten Sie gegen Entgelt loswerden? Dann schalten Sie eine Kleinanzeige in einem Onlineportal oder in Sozialen Netzwerken. Je nach Preis sind Sie Ihre Ware schnell los. Geben Sie im Inserat auch an, ob Sie die Ware versenden oder die Käuferinnen und Käufer die Sachen bei Ihnen abholen müssen.
Tipp: Fügen Sie Ihren Inseraten aussagekräftige Bilder hinzu und beschreiben Sie die Gegenstände so genau wie möglich – inklusive Mängel.
Entsorgen
Gut zu Wissen: Alte elektronische Geräte können Sie an jeder Verkaufsstellen gratis abgeben.
Rund um den Umzugstermin, am besten noch vor dem Umzug. Überprüfen Sie den Versicherungsschutz und die Deckungssummen. So gehen Sie sicher, dass alles mit der neuen Situation übereinstimmt. Melden Sie sich bis spätestens 30 Tagen nach Umzug bei Ihrer Versicherung.
Eine Haushaltversicherung ist nicht obligatorisch. Wir empfehlen aber, eine abzuschliessen. Diese beinhaltet üblicherweise eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung wird vom Vermieter oftmals vorausgesetzt, um überhaupt eine Wohnung mieten zu können.
Auch in einem Seniorenheim verfügen Sie über eigenen Hausrat, womöglich mit Wertgegenständen. Wir empfehlen deshalb, die Hausratversicherung zu behalten und den Vertrag der neuen Situation anzupassen. Beim Umzug ins Seniorenheim reduzieren Sie wahrscheinlich Ihren Hausrat. Entsprechend können Sie auch die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung reduzieren. Dadurch zahlen Sie weniger Prämien.
Wir empfehlen ebenfalls, die Privathaftpflichtversicherung zu behalten. Denn auch im Seniorenheim kann mal etwas schief gehen. Sie haften zum Beispiel, wenn Sie einen Gegenstand eines Mitbewohners beschädigen.
Grundsätzlich empfehlen wir, den Deckungsumfang aller Versicherungen zu überprüfen. Es kann sein, dass bestimmte Zusatzversicherungen nicht mehr nötig sind. Zum Beispiel eine Reiseversicherung oder Versicherungen für Schäden an benützten Motorfahrzeugen.
Ein Umzug kann schnell stressig werden. Damit alles reibungslos funktioniert und nichts Wichtiges vergessen geht, finden Sie hier eine praktische Umzugscheckliste als PDF zum Herunterladen.
Weitere Tipps zur Umzugs-Planung und Informationen dazu, welche Versicherung in einem Schadenfall bezahlt, finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel.
Wir unterscheiden in diesem Fall, ob der Versicherungsnehmer respektive die Versicherungsnehmerin oder die mitversicherte Person stirbt.
Die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung müssen Sie nicht aktiv kündigen. Die Hausratversicherung geht beim Tod des Versicherungsnehmers respektive der Versicherungsnehmerin auf die Erben über. Diese können den Vertragsübergang ablehnen und die Versicherung erlischt. Die Privathaftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers respektive der Versicherungsnehmerin erlischt, wenn er oder sie stirbt.