Grundsätzlich nein. Für einige Berufsgruppen ist eine Haftpflichtversicherung jedoch obligatorisch – z.B. Garagisten (vgl. Art. 71 Strassenverkehrsgesetz). Auch kantonale Regelungen können vorsehen, dass eine Haftpflichtversicherung ein Muss ist.
Ja. Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung wehrt Zurich ungerechtfertigte Ansprüche ab. Dabei vertreten wir Versicherte gegenüber den Geschädigten.
Ja, denn der Rechtsschutz aus der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt sich auf das Haftpflichtrecht. Für Hilfe in anderen Rechtsbereichen wie Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht benötigen Sie eine separate Rechtsschutzversicherung - z.B. von Orion.
Die Versicherung ist gültig für Schäden, die auf der ganzen Welt eintreten. Ausgenommen davon sind die USA und Kanada.
Ja. Sämtliche Betriebsstandorte in der Schweiz sind mitversichert.
Für KMU-Betriebe empfehlen wir eine Versicherungssumme von 5 bis 10 Millionen Schweizer Franken.
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich und auf Ihre Branche abgestimmt.
Ja, bei Start-ups gewähren wir 10 % Rabatt in den ersten drei Versicherungsjahren.
Nein, dies ist nicht möglich.
Für die Prämienberechnung benötigen wir üblicherweise die AHV-pflichtige Bruttolohnsumme und den Umsatz des Unternehmens.
Ja, dies ist möglich. Weitere Tätigkeiten müssen bei der Antragsaufnahme gemeldet werden. Dazu zählen beispielsweise ein Restaurant mit einem Catering Service oder All-rounder Handwerker (Hauswartung, Sanitär etc.).