Für Technologieanbieter ist keine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Ja, im Rahmen des Versicherungsschutzes übernimmt Zurich auch die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.
Ja, der Rechtsschutz im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung beschränkt sich auf das Haftpflichtrecht im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall (passiver Rechtsschutz). Unsere Tochtergesellschaft Orion kann Ihnen beispielsweise in Rechtsstreitigkeiten als Arbeitgeber oder Vertragspartner zur Seite stehen (aktiver Rechtsschutz).
Ja, im Rahmen des Versicherungsumfanges besteht auch Versicherungsschutz für Ansprüche, die nach Vertragsende an Sie, oder im Todesfall an Ihre Hinterbliebenen, gestellt werden.
Ja, im Rahmen der versicherten Tätigkeit als Technologieanbieter besteht Versicherungsschutz.
Für Technologieanbieter empfiehlt Zurich, je nach Art der Tätigkeit eine Versicherungssumme von CHF 500’000 für kleinere Unternehmen und CHF 5 Millionen bis CHF 10 Millionen für grössere Technologieanbieter.
Ja. Nicht automatisch versichert sind Tätigkeiten in Zusammenhang mit
Der Versicherungsschutz hierfür muss individuell geprüft bzw. vereinbart werden.