FAQs

Willkommen zum Informationscenter für Schadenservices

Zu welchem Thema möchten Sie weitere Informationen erhalten?

Wie funktioniert die Online-Schadenmeldung?

  • Wir fragen Sie Schritt für Schritt nach den wichtigsten Angaben zum Schadenfall.
  • Bitte halten Sie Ihre Policennummer und alle relevanten Dokumente bereit.
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer Schadenmeldung.
  • Sollten Daten oder Dokumente zum Schadenfall fehlen, kontaktieren wir Sie unverzüglich.
  • Während der Bearbeitung des Schadenfalls halten wir Sie über den Status auf dem Laufenden.
  • Wir prüfen Ihre Versicherungsdeckung und informieren Sie, welche Entschädigung Sie erwarten können.

Welche Dokumente benötige ich für die Online-Schadenmeldung?

  • Unfallprotokoll (falls vorhanden) 
  • Unfallbericht/Polizeirapport (falls vorhanden) 
  • Schadenbilder (falls vorhanden)
  • Schadenkalkulation der Garage (falls vorhanden)
  • Sie können Dokumente auch nachträglich noch über den Status-Link einreichen, den wir Ihnen zustellen.

Ist mein Schadenfall durch meine Police gedeckt?

Ob ein Schadenfall gedeckt ist oder nicht, kommt auf Ihre individuelle Police und das Schadenereignis an. Wir raten Ihnen, sich im Zweifelsfall lieber einmal zu viel als zu wenig bei uns zu melden, damit wir den Sachverhalt prüfen können und Sie bei Bedarf unterstützen können.

Wie kann ich meinen Schaden nach der Meldung anpassen?

  • Falls Sie eine E-Mail mit Ihrer Schadenübersicht von Zurich erhalten haben, können Sie über den Link darin jederzeit auf die Status-Übersicht zugreifen und fehlende Informationen oder Dokumente auch nachträglich noch hochladen.
  • Ansonsten können Sie uns auch direkt unter der Servicenummer 0800 80 80 80 kontaktieren, um Anpassungen an Ihrer Schadenmeldung vorzunehmen.

Wie kann ich Dokumente für meinen Schaden nachreichen?

  • Falls Sie ein E-Mail mit einem Link zur Status-Übersicht von uns erhalten haben, können Sie die Dokumente am einfachsten online über diesen Link hochladen.
  • Sie können Ihre Schadendokumente aber auch per Post einreichen. Bitte beachten Sie dabei, die gut lesbare Schadensnummer auf sämtlichen Dokumenten anzugeben und senden Sie diese an die folgende Adresse: Zurich Schweiz, Scanning GIC, 8085 Zürich."

Wo sehe ich den Status meines Schadens?

  • Falls Sie eine E-Mail mit einem Link zu Ihrer Schadenübersicht von uns erhalten haben, können Sie den Status Ihres Schadens ganz einfach darüber überprüfen.
  • Ansonsten kontaktieren Sie uns über unsere Servicenummer 0800 80 80 80 oder über das Kontaktformular, wenn Sie den Status Ihres Schadens erfahren möchten.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Schadenfalls?

Da jeder Schadenfall individuell bearbeitet wird, können wir keine genaue Prognose darüber abgeben, wie schnell alle Unterlagen vorliegen und eine Entscheidung getroffen werden kann. Bitte beachten Sie, dass der Erhalt aller erforderlichen Dokumente unterschiedlich lange dauern kann. Sollten uns Dokumente oder Informationen von Ihrer Seite fehlen, werden wir Sie kontaktieren.

Ich habe eine Frage zu meinem bereits gemeldetem Schaden. An wen kann ich mich hier melden?

  • Falls Sie eine E-Mail mit Ihrer Schadenübersicht von Zurich erhalten haben, finden Sie die Kontaktdaten Ihrer Ansprechperson im Bereich «Help» auf der Schadenübersicht, auf die Sie über den Link in der E-Mail zugreifen können.
  • Sie erreichen uns auch über das Kontaktformular oder telefonisch über die Servicenummer 0800 80 80 80 (aus dem Ausland: +41 44 628 98 98).

Wie finde ich die Schadennummer meines Schadens heraus?

Sie finden die Schadennummer auf jedem unserer Schreiben zu Ihrem Schadenfall. Wenn Sie eine E-Mail mit Ihrer Schadenübersicht von Zurich erhalten haben, überprüfen Sie diese bitte. Dort wird die Schadennummer ebenfalls erwähnt. Ansonsten kontaktieren Sie uns bitte unter unserer Servicenummer 0800 80 80 80.

Wann erhalte ich Informationen über den abgeschlossenen Schaden?

Da jeder Schadenfall individuell bearbeitet wird, können wir keine genaue Prognose darüber abgeben, wie lange die Bearbeitung dauert. Sobald der Schadenfall abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns eine entsprechende Meldung. In der Zwischenzeit wenden Sie sich an Ihre direkte Ansprechperson im Schadenfall oder kontaktieren Sie uns unter unserer Servicenummer 0800 80 80 80 oder über das Kontaktformular.

Was passiert in unseren Help Points?

  • Sie bringen Ihr Fahrzeug in unseren Drive-In und wir besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen. Ggf. besichtigt unser Fahrzeugexperte mit Ihnen den Schaden.
  • Wir organisieren die Reparatur Ihres Fahrzeuges bei einer unserer Partnergaragen und gewähren lebenslange Garantie auf die ausgeführte Reparatur. 
  • Sie bleiben während der Reparatur mobil, mit Ersatzwagen, ÖV-Ticket oder Taxi-Gutschein.
  • Rabatt: Wenn Sie die Reparatur über unseren Help Point abwickeln, reduzieren wir Ihren Selbstbehalt. Ausnahme: Kunden mit dem Produkt «Help Point Plus» haben sich vertraglich verpflichtet, in jedem Schadenfall über den Help Point zu gehen. Sie profitieren bereits von einer vergünstigten Versicherungsprämie. Nachhaltigkeit: Wir pflanzen einen Baumsetzling auf Borneo für jeden online gebuchten Help-Point-Termin.
  • Erfahren Sie mehr über unsere Help Points in diesem Video.

Wann soll ich eine Arbeitsunfähigkeit melden?

Damit wir Sie als Versicherung schnellstmöglich unterstützen können, bitten wir Sie, uns Unfälle und Krankheiten mit Arbeitsunfähigkeit frühzeitig via Arbeitgeber zu melden. Falls eine Erkrankung voraussichtlich länger dauern wird, informieren Sie uns bitte schon vor Ablauf der vereinbarten Wartefrist.

Schicke ich medizinische Rechnungen an Zurich oder an die Krankenkasse?

Bei Unfällen können Sie uns sämtliche medizinischen Rechnungen direkt zur Prüfung zustellen. Falls Sie diese bereits beglichen haben, senden Sie uns eine Kopie mit Ihrer Bankverbindung zur Rückerstattung. Bei Krankheit senden Sie bitte ihre medizinischen Rechnungen an Ihre Krankenkasse, denn Zurich erbringt bei Krankheit lediglich Taggeldleistungen an den Arbeitgeber.

Wann erhalte ich Krankentaggeld?

Nachdem Sie uns die Arbeitsunfähigkeitszeugnisse eingereicht haben, erfolgen nach Ablauf der Wartefrist die Taggeldzahlungen jeweils bis zum Ende des folgenden Monats.
Verzögerungen können entstehen, wenn Arbeitsunfähigkeitszeugnisse fehlen, wenn der Arzt uns die medizinischen Berichte noch nicht eingereicht hat oder wenn eine notwendige IV-Anmeldung noch nicht gemacht wurde. 

Fehlt Ihnen eine Auszahlung, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Ansprechperson.

Warum ruft mich jemand von Zurich an?

Falls wir weitere Angaben benötigen, werden wir Sie direkt kontaktieren. Der persönliche Austausch mit Ihnen als versicherter Person liegt uns am Herzen.

Wohin werden Taggelder und Heilungskosten bezahlt?

Wir erbringen Taggeldleistungen an Ihren Arbeitgeber. Bei Unfall können Sie den behandelnden Ärzten direkt die Schadennummer angeben, damit die Rechnungen zu uns kommen. Erhalten Sie trotzdem eine Rechnung nach Hause, können Sie uns diese unbezahlt zur Prüfung zustellen.

Haben Sie bereits etwas selbst bezahlt, zum Beispiel für Medikamente, senden Sie uns einfach die Quittung, zusammen mit Ihrer IBAN-Nummer.

Warum dauert die Bearbeitung so lange?

Wir benötigen in vielen Fällen medizinische Akten, etwa, um unsere Leistungspflicht abschliessend zu prüfen oder vor einer Operation. Bis wir diese von Ihrem Arzt erhalten und bei uns geprüft haben, kann es eine gewisse Zeit dauern. Bei Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bitte informieren Sie uns stets über Änderungen der Arbeitsfähigkeit oder Änderungen in der Behandlung. So sind wir über den aktuellen Verlauf orientiert, können unsere Leistungen rascher erbringen und, wenn nötig, Unterstützung anbieten.

Wieso braucht es eine Anmeldung bei der Invalidenversicherung (IV)?

Sollten Sie dauerhaft arbeitsunfähig werden, habe Sie Anrecht auf Leistungen aus der IV. Doch die Prüfung einer Invalidität dauert meist längere Zeit. Wir möchten nicht, dass Sie bei einer dauerhaften Krankheit in eine Deckungslücke und damit möglicherweise in finanzielle Engpässe geraten. Deshalb empfehlen wir Ihnen bei längerer Arbeitsunfähigkeit die vorsorgliche Anmeldung bei der IV. Diese kann jederzeit zurückgezogen werden, wenn es Ihnen wieder besser geht.

Was mache ich bei einem Rückfall?

Falls zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Arbeitsunfähigkeit auftritt oder wieder eine ärztliche Behandlung notwendig wird, bitten wir Sie um entsprechende Rückfallmeldung. Sie können einen Rückfall am einfachsten telefonisch unter unserer Servicenummer 0800 80 80 80 oder via E-Mail mit der Schadennummer oder Policennummer an Ihre Ansprechperson im Unfall oder bei Krankheit melden. Arbeitgeber mit SunetPlus können Rückfälle dort melden.

Was sind Sofortmassnahmen und wer organisiert sie?

  • Sofortmassnahmen sind Handlungen, die im Notfall eingeleitet werden, wie z.B. Pannenhilfe, Schlüsseldienst, Trocknungsdienst.
  • Diese werden durch Zurich organisiert. Bitte nehmen Sie im Notfall telefonisch mit uns Kontakt auf 0800 80 80 80 (Aus dem Ausland: +41 44 628 98 98).

Mein Keller steht unter Wasser – was muss ich unternehmen?

  • Fotografieren Sie den Schaden, wenn möglich.
  • Beginnen Sie mit den Aufräumarbeiten und bringen Sie die noch unbeschädigte Ware in Sicherheit.
  • Erstellen Sie eine Liste mit den beschädigten Waren und halten Sie allfällige Belege bereit.
  • Halten Sie Ihren Arbeitsaufwand fest.