Risiken absichern:
Alle, die einem nahestehenden Kind etwas Gutes auf den Lebensweg mitgeben möchten: zum Beispiel Eltern, Grosseltern, andere nahe Verwandte oder Paten.
Sie ist sinnvoll und sogar wichtig, weil die staatliche Absicherung für Kinder im Falle einer Invalidität leider lückenhaft ist. Wer im Kindesalter invalid wird und niemals erwerbstätig sein kann, dem fehlt ein wichtiger Baustein im Leben, die berufliche Vorsorge. Das hat Auswirkungen nicht nur auf die Invaliditätsleistungen, sondern auch auf die Altersvorsorge. Die Kinderversicherung von Zurich schliesst diese Lücke - für finanzielle Unabhängigkeit auch im Falle einer Invalidität.
Der Abschluss ist nach der Geburt möglich. Das maximale Eintrittsalter für den Invaliditätsschutz des Kindes liegt bei 15 Jahren, für die Sparkomponente bei 10 Jahren.
In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch: Damit der Versicherungsschutz vom ersten Tag an gilt, muss das Kind spätestens drei Monate nach seiner Geburt bei einer Krankenkasse angemeldet werden.
Sollte das Kind invalid werden, fliessen Leistungen aus der staatlichen Invalidenversicherung (IV) bzw. es besteht ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL), wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Grosse Ausgaben, etwa für Umbauten, sind in einer solchen Situation jedoch oftmals nicht mehr möglich.
Hier kommt die Kinderversicherung von Zurich ins Spiel: Sie schliesst die Lücken und sorgt dafür, dass auch von Invalidität betroffene Kinder möglichst selbstbestimmt leben und ihre finanzielle Zukunft gestalten können.
Kinder sind in der Schweiz über ihre Krankenversicherung obligatorisch gegen Unfälle versichert. Dieser Versicherungsschutz kommt jedoch nur für die direkten Heilungskosten nach einem Unfall auf. Die indirekten Folgen - notwendige Umbauten zuhause oder der langfristige Verdienstausfall des betroffenen Kindes - sind über die obligatorische Krankenversicherung nicht abgesichert. Dafür gibt es die Kinderversicherung von Zurich.
Mit der Kinderversicherung von Zurich lassen sich einerseits Risiken im Falle einer Erwerbsunfähigkeit absichern und andererseits können Sparziele erreicht werden.
Selbstverständlich können Sie auch Babys mit Zurich Junior absichern. Es ist sogar sinnvoll, die Versicherung in einem möglichst jungen Alter zu beginnen - dies ist ab dem 1. Tag nach der Geburt möglich.
Es kommt darauf an, welche Leistungen Sie wünschen: Der Risikoschutz ist ab 50 Franken pro Monat möglich. Auch die Sparkomponente ist ab einer monatlichen Einzahlung von 50 Franken erhältlich. Für einen weitergehenden Schutz können Sie aber auch mehr einzahlen.
Kinder sind üblicherweise nicht nur bei Krankheit, sondern auch bei Unfällen über die Krankenkasse versichert. Diese "Kinderunfallversicherung" übernimmt im Rahmen der Grundversicherung nach einem Unfall die Heilungskosten. Nicht versichert sind jedoch die finanziellen Einbussen bei Wegfall oder Ausbleiben des Erwerbseinkommens. Genau dort greift Zurich Junior: Die Kinderversicherung bietet neben anderen Leistungen einen Einkommensersatz, wenn ein Kind nach einer Krankheit oder einem Unfall im Erwachsenenalter keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Bei Invalidität ab dem Kindesalter sind die staatlichen Leistungen leider nur lückenhaft. Hier greift die Kinderversicherung von Zurich: Wird ein Kind durch Unfall oder eine schwere Krankheit invalid, so zahlt die Kinderversicherung ein Sofortkapital aus, das frei verwendet werden kann, zum Beispiel für notwendige Umbauten. Ausserdem erhält das betroffene Kind ab dem 16. Altersjahr eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Dies ermöglicht der betroffenen Person einen besseren Lebensstandard und finanzielle Unabhängigkeit. Schliesslich wird über die Kinderversicherung mit Alter 65 Jahre ein Alterskapital ausgezahlt, welches die fehlende BVG-Altersrente ersetzt.
Sie können das optional absichern: So gewährt Zurich eine Befreiung von der Versicherungsprämie, falls der Prämienzahler erwerbsunfähig werden oder gar versterben sollte. So wird das Sparziel auf jeden Fall erreicht und auch der Versicherungsschutz bleibt vollumfänglich bestehen.