Alternativen zum eigenen Auto

Das Auto der Eltern für den Kurztrip leihen oder mit dem E-Bike zur Arbeit fahren: Immer mehr Menschen verzichten auf ein eigenes Auto. Wer auch bei alternativer Mobilität sorgenfrei unterwegs sein möchte, klärt im Vorfeld die Versicherungssituation.

Gut zu wissen

Direktes Forderungsrecht bei Schäden durch Autos

In der Schweiz gilt ein direktes Forderungsrecht für Schäden, die durch ein Auto entstanden sind. Das heisst: Die Person, die zu Schaden gekommen ist, kann ihre Forderungen direkt bei der Versicherung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters geltend machen.

Versicherung für gelegentliches Fahren

Wenn Sie gelegentlich mit fremden Fahrzeugen fahren, empfehlen wir Ihnen, eine Fremdlenkerversicherung in Ihrer Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. "Gelegentliches Fahren" meint dabei weniger als 26 Tage im Jahr.

Schnelle und langsame E-Bikes

Für E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis zu 45 Kilometer pro Stunde benötigen Sie ein gelbes Kontrollschild und eine Haftpflichtversicherung. E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde werden ähnlich wie gewöhnliche Velos behandelt.

Häufige Fragen zu alternativer Mobilität

Fahren Sie gelegentlich mit einem geliehenen Fahrzeug und wissen nicht, wer im Schadensfall haftet? Sie haben ein E-Bike und fragen sich, ob Sie dieses absichern müssen? In unseren FAQ finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen.

Wer bezahlt, wenn ich mit einem geliehenen Fahrzeug einen Schaden anrichte?

Ob Sie das Auto von Freunden, ihren Eltern oder einer Car-Sharing-Plattform leihen: Bei Sach- und Personenschäden, die Dritte beim Unfall erleiden, kommt die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters auf.

Das heisst: Wenn Sie beispielsweise das Auto Ihrer Freundin ausleihen und einen Unfall verursachen, bei dem auch ein anderes Fahrzeug zu Schaden kommt, haftet Ihre Freundin für den entstandenen Schaden. Die obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung Ihrer Freundin übernimmt den Sachschaden am anderen Fahrzeug.

Anders verhält es sich beim Schaden am geliehenen Fahrzeug selbst. Dieser wird von der Vollkaskoversicherung Ihrer Freundin übernommen, sofern eine solche besteht. Andernfalls wird Ihre Freundin Sie für den Schaden verantwortlich machen und Sie müssen den ganzen Schaden übernehmen.

Wenn Sie eine Fremdlenkerversicherung haben, dann übernimmt diese den Selbstbehalt Ihrer Freundin sowie Bonusverluste in der Vollkaskoversicherung des Fahrzeugs. Bestünde für das geliehene Fahrzeug nur eine Teilkaskoversicherung, dann würde die Zusatzversicherung die gesamten Reparaturkosten übernehmen.

Eine Fremdlenkerversicherung können Sie als Zusatz in Ihre Privathaftpflichtversicherung einschliessen. Dafür wählen Sie den Zusatz "Lenken fremder Motorfahrzeuge". In folgenden Fällen greift die Fremdlenkerversicherung aber nicht:

  • Wenn Sie Autos mehr als 25 Tage im Jahr benützen
  • Wenn Sie Fahrzeuge von Personen aus dem gleichen Haushalt ausleihen
  • Bei gemieteten Fahrzeugen
  • Bei Fahrzeugen von Car-Sharing-Unternehmen

Was ist eine Fremdlenkerversicherung und wann lohnt sich diese?

Eine Fremdlenkerversicherung können Sie als Zusatz in Ihre Privathaftpflichtversicherung einschliessen. Dafür wählen Sie den Zusatz "Lenken fremder Motorfahrzeuge". Sie eignet sich für Personen, die gelegentlich Fahrzeuge leihen.

Im Schadenfall übernimmt die Fremdlenkerversicherung einen grossen Teil der Kosten. Je nach dem, ob für das geliehene Fahrzeug eine Voll- oder Teilkaskoversicherung besteht, fällt der Schutz anders aus.

Auto mit Vollkaskoversicherung

Die Fremdlenkervericherung übernimmt folgende Kosten:

  • Selbstbehalt der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
  • Bonusverluste in der Vollkaskoversicherung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters

Auto mit Teilkaskoversicherung

Die Fremdlenkerversicherung übernimmt die Reparaturkosten am geliehenen Auto. 

In folgenden Fällen greift die Fremdlenkerversicherung aber nicht:

  • Wenn Sie Autos mehr als 25 Tage im Jahr benützen
  • Wenn Sie Fahrzeuge von Personen aus dem gleichen Haushalt ausleihen
  • Bei gemieteten Fahrzeugen
  • Bei Fahrzeugen aus Car-Sharing-Unternehmen

Lesen Sie mehr in unserem Blogpost "Fremdlenkerversicherung: Alles was Sie wissen müssen"

Ich nutze Carsharing und Mietautos. Brauche ich in diesem Fall eine zusätzliche Versicherung?

Nutzen Sie ein Mietauto oder Carsharing-Fahrzeug, dann sind im Mietpreis die Versicherungsleistungen meist inbegriffen. Dazu gehören normalerweise eine Vollkaskoversicherung und eine Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge.

Allerdings sind bei Mietautos oder Carsharing-Fahrzeugen die Selbstbehalte oft hoch. Wenn Sie mit dem gemieteten Fahrzeug einen Unfall verursachen, müssen Sie für einen Teil der Schadenssumme selbst aufkommen. Je nach Anbieter können das schnell Mal mehrere Tausend Franken sein. Mit unserer Versicherung für Miet- und Sharing-Fahrzeuge springen wir im Schadenfall ein: Wir übernehmen bei Miet- und Sharing-Fahrzeugen gewerblicher Anbieter den Selbstbehalt, vertraglich geschuldete Fahrzeugreparaturen sowie Pannen- und Abschleppkosten.

Gut zu wissen: Mit der Versicherung für  Miet- und Sharing-Fahrzeuge können Sie auch Geld sparen. Denn Sie ist oft günstiger als die Angebote der Mietfahrzeug-Unternehmen, mit denen Sie Ihren Selbstbehalt senken können. 

Lesen Sie mehr zum Thema Auto Abo und Sharing Economy.

Muss ich für mein E-Bike eine Versicherung abschliessen?

Es kommt darauf an, ob Ihr E-Bike zu den "schnellen" E-Bikes oder den "langsamen" E-Bikes gehört. 

Verfügt Ihr E-Bike über eine Tretunterstützung von maximal 25 Kilometer pro Stunde gehört es zu den "langsamen E-Bikes". Ihr E-Bike wird als gewöhnliches Velo betrachtet und Sie müssen auch kein Nummernschild lösen. Es lohnt sich jedoch, als Velofahrerin oder Velofahrer eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Diese kommt für Personen- und Sachschäden auf, die Sie Dritten mit Ihrem Velo zufügen. Schäden am E-Bike selbst sind jedoch nicht versichert. Dafür gibt es bei Zurich die umfassende Veloversicherung – eine Art Vollkasko-Versicherung für das Velo. 

Verfügt Ihr E-Bike über eine Tretunterstützung bis maximal 45 Kilometer pro Stunde, gehört es zu den "schnellen" E-Bikes. In diesem Fall sind ein gelbes Kontrollschild und eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. Ausserdem ist ein Führerausweis der Kategorie M Pflicht. Wenn Sie Ihr E-Bike fahren, müssen Sie einen Helm tragen.

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