Paar im Auto

Die Autoversicherung für alle Bedürfnisse – bester Service inklusive

Die verlässliche Versicherung von Zurich für Ihr Auto. Stellen Sie sich Ihr individuelles Paket ganz nach Ihren Bedürfnissen zusammen. In jedem Fall profitieren Sie von unserem umfassenden Service und von Sonderkonditionen.

VCS-Mitglieder profitieren zusätzlich von Spezialkonditionen (ausgenommen Pannenhilfe/Rechtsschutz).

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Gute Gründe für die Zurich Auto­versicherung

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Unsere 28 Help Points und 300 Partnergaragen bietet Ihnen exzellenten und nachhaltigen Service mit lebenslanger Garantie, damit Sie mobil bleiben!

Zurich Vorteile

Wir bieten Vorteile wie unveränderte Prämie nach dem Schadensfall, 1 Jahr kostenlosen Verkehrsrechtsschutz, kombinierten Rabatt mit Lebensversicherung und Boni für junge Fahrer unter 25 Jahren.

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Versicherungsleistungen

Bei der Auswahl einer Autoversicherung ist es wichtig, Ihr individuelles Sicherheitsbedürfnis und das Fahrzeug zu berücksichtigen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung empfiehlt sich auch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Erweitern Sie Ihren Schutz mit zusätzlichen Deckungsmöglichkeiten.
Hauptdeckungen Zusatzdeckungen

Die genauen Deckungssummen und weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte unserem Factsheet, AVBs oder Ihrer persönlichen Police.

Informationen und häufige Fragen zur Motor­fahr­zeug­versicherung

Was ist Grobfahrlässigkeitsschutz?

Verursacht man grobfahrlässig einen Schaden, kann man dafür von der Versicherung, die dafür eine Leistung erbracht hat, belangt werden oder die Versicherung kann die Leistung kürzen. Ein Beispiel: Sie überfahren aus Unachtsamkeit ein Rotlichtsignal und es kommt zu einem Unfall. Verfügen Sie jedoch über eine Zusatzvereinbarung Grobfahrlässigkeitsschutz, so verzichtet Zurich auf das Rückgriffs- bzw. Kürzungsrecht – es sei denn, es greift eine der folgenden Ausnahmen: Alkohol, Fahrunfähigkeit, Geschwindigkeitsdelikt, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.

Was ist der Unterschied zwischen Parkschaden und Parkschaden PLUS?

Die beiden Deckungen “Parkschaden und Parkschaden PLUS”  unterscheiden sich im Betrag (Versicherungssumme). Während sie beide für Schäden aufkommen, die von unbekannten Fahrzeugen oder Personen an Ihrem parkierten Fahrzeug verursacht wurden – bei beiden Versicherungen bis zu zwei Schadenfälle pro Jahr – liegt der Höchstbetrag bei der Deckung «Parkschaden» bei 1’000 Franken  pro Schadenfall. Bei Parkschaden PLUS hingegen besteht keine Limite beim Betrag. Informieren Sie sich in unserem Wissensartikel zu Parkschäden.

Bin ich auch dann versichert, wenn eine andere Person mein Auto fährt?

Als Versicherungsnehmerin bzw. -nehmer, Halterin bzw. Halter oder auch Eigentümerin bzw. Eigentümer des versicherten Fahrzeugs sind Sie im Grundsatz auch dann versichert, wenn dieses von einer anderen Person gelenkt wird. Im Einzelnen sind jedoch die anwendbaren Bestimmungen und Ausschlüsse von den Versicherungsdeckungen zu beachten. Finden Sie in unserem Artikel heraus, wie sich Fremdlenker gegen Schäden absichern können.

Was deckt die Pannenhilfe?

Die Pannenhilfe gilt für das in der Police versicherte Fahrzeug und einen von diesem Fahrzeug gezogenen Anhänger. Der Versicherungsschutz gilt für alle Insassinnen und Insassen, was die Lenkerin bzw. den Lenker einschliesst. Sie können zwischen drei Deckungsoptionen wählen:

  • Pannenhilfe CH/FL 
  • Pannenhilfe CH/FL mit Ersatzfahrzeug
  • Pannenhilfe Europa inkl. Ersatzfahrzeug

0800 80 80 80 – die kostenlose 24-Stunden-Servicenummer für den Schadenfall in der ganzen Schweiz und weltweit unter +41 44 628 98 98

Bin ich auch im Ausland geschützt?

Die Autoversicherung gilt in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein sowie in vielen Staaten Europas und Mittelmeeranrainer- und Inselstaaten. In folgenden Staaten gilt sie dabei nicht: Weissrussland, Moldawien, Ukraine, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbeidschan, Kasachstan, Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen und Syrien.

Die Pannenhilfe CH/FL gilt nur für Schadenereignisse, die sich in der Schweiz oder in Liechtenstein ereignen. Planen Sie, mit Ihrem Auto ins Ausland zu fahren? Dann vergessen Sie nicht, die Internationale Versicherungskarte mitzuführen.

Was ist eine Teilkasko und was deckt Sie?

Die Teilkasko­versicherung kommt im Allgemeinen für schicksal­hafte, oft überraschende Schäden am eigenen Fahr­zeug auf. Folgende Risiken sind versichert:

  • Diebstahl
  • Feuer- und Elementar­schäden
  • Hagel­schäden
  • Glasbruch
  • Vandalismus­schäden
  • Kollision mit Tieren
  • Schäden durch Marder oder Nagetiere.

Kollisions­schäden sind bei der Teilkasko nicht enthalten, diese deckt die Vollkasko ab. Klassische Beispiele für Teilkaskofälle sind Stein­schlag in der Windschutz­scheibe, Marderschaden oder Wildunfall

Was ist eine Vollkaskoversicherung?

Von Vollkasko spricht man, wenn zusätzlich zur Teilkasko auch die Deckung Kollision gewählt wird. In der Kollision sind Unfall­schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Ein typischer Vollkasko-Fall ist ein selbst­verschuldetes Zusammen­stossen mit einem Pfosten oder anderen Fahrzeug. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Kollision mit einem Gegen­stand wie Baum oder Mauer oder einem anderen Fahrzeug ereignet und selbst verschuldet ist. Mit­versichert sind auch mutwillige Handlungen Dritter. Schäden, die mit dem Motor­fahrzeug anderen Personen, Sachen oder Tieren zugefügt werden, sind über die obligatorische Motor­fahrzeug-Haftpflicht versichert. 

Wann erhalte ich meine Policendokumente?

Sobald Ihr Auto beim Strassenverkehrsamt eingelöst ist und Sie den neuen Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder erhalten haben, sind Sie versichert. Sie erhalten von uns einige Tage später Ihre Versicherungspolice sowie die Prämienrechnung per Post zugestellt. Die genaue Versicherungsdeckung entnehmen Sie Ihrem Versicherungsvertrag.

Kann ich Online oder in Raten zahlen?

Sie können Ihre Rechnungen bequem per Mausklick bezahlen. Bei Ratenzahlungen ist ein Zuschlag zu entrichten. Sollte Ihre Rate zu hoch sein, treten Sie mit uns in Kontakt, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können, zum Beispiel durch eine Anpassung Ihres Vertrages (Anruf unter 0800 80 80 80, oder per Kontaktformular).

Kann meine Prämie angepasst werden?

  • Änderung Ihrer Angaben: Die Prämie beruht auf dem gewählten Versicherungsumfang sowie den deklarierten Tatsachen (Gefahrstatsachen) des Versicherungsnehmers zu den versicherten Personen und zum Fahrzeug. Ändert sich eine dieser Gefahrstatsachen, ist Zurich unverzüglich schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht (z.B. durch E-Mail), zu informieren. Bei Gefahrsänderung prüft Zurich, den Vertrag an die geänderten Verhältnisse anzupassen. 
  • Sanierung: Die Prämie bleibt nach einem Schadenfall unverändert (Prämienschutz bzw. Bonusschutz). Ausgenommen sind Sanierungen im Einzelfall. 
  • Prämienreduktion bei Lenkern bis 25 Jahre: Bei deklarierten Junglenkern reduziert sich die Prämie jeweils per Hauptfälligkeit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
  • Selektive Tarifanpassung: Zurich ist berechtigt, die Prämie mit Wirkung ab dem folgenden Versicherungsjahr zu erhöhen. Dies wird spätestens 25 Tage vor Ablauf des Versicherungsjahres bekannt gegeben. Eine solche Anpassung berechtigt Sie unter gewissen Voraussetzungen zu einer Kündigung.

Sollte Ihre Prämie zu hoch sein, treten Sie mit uns in Kontakt, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können, zum Beispiel durch eine Anpassung Ihres Vertrages (Anruf unter 0800 80 80 80, oder per Kontaktformular).

Wo kann ich meine neue Adresse melden?

Ihre neue Adresse können Sie uns gerne direkt online melden. Denken Sie bereits im Vorfeld daran, Behörden und Unternehmen über Ihren Umzug zu informieren. So verhindern Sie unnötige Verzögerungen und Kosten und Sie sind ab Tag 1 gut im neuen Zuhause erschlossen. Mit unserer Checkliste geht nichts und niemand vergessen. 

Wie gehe ich vor, wenn ich mein Auto oder meine Versicherung wechsle?

Prüfen Sie zunächst, ob Sie Ihre Autoversicherung wechseln können. In folgenden Fällen ist ein Wechsel möglich:

  • Ihr aktueller Vertrag läuft aus
  • Sie hatten einen Schadenfall
  • Die Versicherungsprämie steigt
  • Sie wechseln das Fahrzeug

Holen Sie sich verschiedene Offerten für eine neue Autoversicherungen ein und vergleichen Sie diese. Tipp: Nutzen Sie dafür unseren kostenlosen Service für Versicherungsvergleiche.

Sobald Sie sich für eine Autoversicherung entschieden haben, kündigen Sie die aktuelle Versicherung fristgerecht und schliessen die neue ab. Melden Sie den Versicherungswechsel dem Strassenverkehrsamt. Dafür brauchen Sie den Versicherungsnachweis und Ihr Fahrzeugausweis. In unserem Wissensartikel finden Sie weitere Informationen.

Kann ich andere Fahrzeuge wie z.B. Lastwagen, Wohnmobil, Anhänger versichern?

Die Zurich Motorfahrzeugversicherung kommt für auch für andere Transportmittel in Frage. Der Versicherungsschutz kann individuell vereinbart werden. Weitere Informationen, Offertenanfragen und Kontaktformulare finden Sie auf unseren jeweiligen Webseiten oder nehmen Sie mit Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater oder dem Kundenservice unter 0800 80 80 80 Kontakt auf.

Gibt es Rabatte oder Vergünstigungen?

  • Mit einer bereits bestehenden Lebensversicherung bei der Zurich können Sie bei der Autoversicherung sparen.
  • Umweltfreundliche Elektro- und Hybridautos fahren bei uns besonders günstig. 
  • Zudem können wir Dank unseres umfangreichen Partnernetzwerks unseren Kunden eine Vielzahl attraktiver Sonderkonditionen bieten.

Gibt es Rabatte oder Vergünstigungen für Junglenkerinnen und -lenker?

Zurich bietet speziell für junge Leute vor dem Erreichen des 25. Lebensjahres viele Vorteile:

  • Schadenfreiheitsbonus: Nach drei Jahren ohne Schaden erhalten Sie 10 Prozent Ihrer Prämie zurück.
  • Ihre Prämie reduziert sich bis zum 25. Geburtstag Jahr für Jahr.
  • Familienbonus: Wenn Ihre Eltern bereits insgesamt zwei Versicherungsverträge bei Zurich haben, erhalten Sie 15 Prozent Rabatt.