Für Unternehmen in Liechtenstein bietet Zurich in Zusammenarbeit mit der LLB Vorsorgestiftung für Liechtenstein (LVST) Lösungen für die betriebliche Vorsorge an. Diese Kooperation wurde 2019 im Rahmen des Rückzugs der Sammelstiftung Malbun der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG aus Liechtenstein vereinbart.
Für bestehende Versicherte der Sammelstiftung Malbun stehen die gewohnten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.
Bei Neuanfragen wenden Sie sich bitte an die Zurich, Generalagentur Robert Wilhelmi in Vaduz oder direkt an die LVST-Geschäftsstelle.
Weitere Informationen zur Zusammenarbeit mit der LVST finden Sie unter www.vorsorgestiftung.li
International tätige Unternehmen, die grenzüberschreitend mobile Mitarbeitende beschäftigen, sind auf einen Partner angewiesen, der ihre besonderen Bedürfnisse kennt. Für internationale Kunden hat Zurich daher Risikolösungen entwickelt, welche die internationale Mobilität von Mitarbeitenden berücksichtigen.
Übrigens:
Zurich hat mehr als 30 Jahre Erfahrung im internationalen Geschäft – als globaler Versicherer mit 60’000 Mitarbeitenden in 170 Ländern wissen wir, worauf es ankommt.
Um Ihnen die bestmögliche berufliche Vorsorge zu ermöglichen, arbeiten die Vita Sammelstiftungen eng mit Zurich zusammen. Während die Sammelstiftungen für die Anlage der Vorsorgeguthaben im Sinne der Versicherten zuständig sind, ist Zurich verantwortlich für die Risikoversicherung, den Kunden- und Leistungsdienst sowie Servicedienstleistungen.
Dabei ist Fairplay das oberste Gebot: Wir verfolgen eine nachhaltige und transparente Anlagestrategie, um für unsere Versicherten ein möglichst hohes Alterskapital anzusparen. Gleichzeitig sind wir bestrebt, die ungewollte Umverteilung von aktiv Versicherten zu den Leistungsbeziehenden möglichst klein zu halten.
Da sich die Bedürfnisse von Firmen hinsichtlich ihrer beruflichen Vorsorge stark unterscheiden, hat Vita vier verschiedene Vorsorgelösungen im Angebot. Welche bezüglich Angestelltenstruktur, Risikoleistungen, Anlagestrategie und Selbstbestimmungsgrad am besten zu Ihrem Unternehmen passt, stellen wir in der Bedarfsabklärungen gemeinsam fest.
Mehr über unsere Vorsorgelösungen erfahren Sie telefonisch (0800 80 80 80), per E-Mail (bvg@vita.ch) oder in einem persönlichen Gespräch.
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Dass wir verschiedene Vorsorgelösungen anbieten, liegt an den unterschiedlichen Bedürfnissen unserer Kunden. Welches der fünf Produkte für Ihr Unternehmen am besten passt, hängt unter anderem ab von der Struktur Ihrer Angestellten, der Risikobereitschaft und dem gewünschten Grad der Selbstbestimmung.
Vita Classic, unser meistgenutztes Angebot und eine der grössten teilautonomen Sammelstiftungen der Schweiz, bietet Unternehmen jeder Grösse und Struktur eine flexible, bedarfsgerechte und umfassende Vorsorgelösung. Die Anlagen werden diversifiziert, nachhaltig und effizient angelegt. Die Anlageerträge inklusiv allfälliger Zusatzerträge werden automatisch und fair an die Versicherten ausgeschüttet. Die Höhe der Risikoleistungen und Spargutschriften können Sie jederzeit der aktuellen Situation Ihres Unternehmens anpassen.
Bei Vita Invest wird das Vorsorgevermögen des angeschlossenen Unternehmens jederzeit passend zu seiner Struktur und Stärke angelegt, zudem erhält jedes Unternehmen eine eigene Bilanz und Erfolgsrechnung wie bei einer firmeneigenen Pensionskasse. Dadurch wird die Umverteilung von den aktiv Versicherten zu den Pensionären sowie zu anderen Firmen verhindert und das erwirtschaftete Kapital kommt vollumfänglich Ihren Angestellten zugute. Während der Pensionierung wird das Kapital ausgewogen investiert, die Erträge werden als Bonusrente zusätzlich zur fixen Rente ausbezahlt. Vita Invest eignet sich sowohl für die Basisvorsorge wie als Ergänzung im Rahmen einer reinen Zusatzvorsorge.
Vita Relax reduziert die berufliche Vorsorge auf das Wesentliche. Dieses Angebot richtet sich vor allem an Start-ups und KMUs mit einem hohen Sicherheitsbedürfnis. Die Anlagen sind von Zurich zu 100% rückgedeckt und es gibt eine fixe Zinsgarantie und Überschussbeteiligung.
Vita Plus ist eine Ergänzung zur obligatorischen Vorsorge, mit der Sie die Leistungen im Todesfall und bei Invalidität sowie das Alterskapital mit voller Kapitalgarantie versichern können. Vita Plus bietet sich an, wenn Sie Ihren Kaderangestellten einen Zusatzanreiz bieten möchten.
Bei Vita Select bestimmen die Versicherten die Anlagestrategie und die Höhe der individuellen Sparbeiträge selbst, beides können sie selbstständig ihrer Lebenssituation anpassen. Vita Select ist die richtige Wahl, wenn Sie ihren Kadermitarbeitenden bei der Vorsorge attraktivere Konditionen und mehr Selbstbestimmung ermöglichen wollen.
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Für neu gegründete Unternehmen empfehlen wir je nach Bedürfnis Vita Relax oder Vita Classic.
Mit Vita Relax gehen Sie auf Nummer sicher und reduzieren die berufliche Vorsorge auf das Wesentliche. Die Vorsorgelösung richtet sich an Unternehmen mit einem hohen Sicherheitsbedürfnis Die Anlagen sind von Zurich zu 100% rückgedeckt und es gibt eine fixe Zinsgarantie sowie eine Überschussbeteiligung.
Bei unserer meistgenutzten Vorsorgelösung, Vita Classic, können Sie die Risikoleistungen und Spargutschriften flexibel gestalten und jederzeit der Situation Ihres Unternehmens anpassen. Die Vorsorgevermögen werden breit diversifiziert, nachhaltig und effizient angelegt, was sich in einem höheren erwarteten Zins niederschlägt.
Dank der Vita Firmenportal können Sie die Administration bei beiden Produkten grösstenteils digital abwickeln. Über das Online-Tool haben Sie Zugriff auf sämtliche Daten und können selbstständig Mutationen aller Art vornehmen.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Experten auch per Telefon (0800 80 80 80) oder Mail zur Verfügung.
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Das Erzielen guter Renditen und das Ausschütten nachhaltiger Verzinsungen für die Versicherten ist ein grundlegendes Ziel der Vita Sammelstiftungen. Gleichzeitig ist es gerade bei der Vorsorge wichtig, dass die Vermögen sicher angelegt werden. Wie hoch das Renditepotenzial einer Anlage ist, hängt in erster Linie von der Aktienquote ab.
Bei unserer Standardlösung Vita Classic beträgt die Aktienquote 30%. Falls Sie einen höheren Aktienanteil wünschen, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen. Die Vorsorgelösung Vita Invest ermöglicht – falls Ihr Unternehmen die nötige Risikofähigkeit mitbringt – eine Aktienquote von bis zu 50%. Bei Vita Select können Mitarbeitende mit einem Jahreslohn ab 129'060 Franken die Anlagestrategie selbst bestimmen, die maximal mögliche Aktienquote beträgt 65%.
Falls Sie die Anlagestrategie der Vorsorgevermögen im überobligatorischen Bereich selbst bestimmen wollen, bieten sich die Vorsorgelösungen Vita Invest und Vita Select an. Bei Vita Invest haben Sie – basierend auf der Risikofähigkeit Ihres Unternehmens – die Wahl zwischen den drei Anlageprofilen «dynamisch», «progressiv» und «ausgewogen». Bei Vita Select wiederum kann jeder Versicherte für Lohnteile über 130 000 Franken Jahresgehalt selbst bestimmen, mit welcher der acht zur Verfügung stehenden Strategien sein Vorsorgevermögen angelegt wird.
Die Idee der beruflichen Vorsorge besteht darin, dass alle Versicherten für sich selbst sparen und ein eigenes Altersguthaben aufbauen, mit dem ihre späteren Altersleistungen finanziert werden. In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Rahmenbedingungen jedoch grundlegend verändert. Die Lebenserwartung ist stark gestiegen, so dass das Alterskapital der Pensionierten immer länger reichen muss. Zudem nimmt auch die Anzahl der Rentner im Vergleich zu den aktiv Versicherten zu. Die die Zinsen hingegen sind gesunken. Die geltenden Umwandlungssätze sind zu hoch, denn sie gehen von einer kürzeren Lebenserwartung aus. So entsteht eine Finanzierungslücke. Um diese zu stopfen, müssen die heutigen Erwerbstätigen auf einen Teil der Renditen auf ihrem Alterskapital zugunsten der Rentner verzichten – dies führt zu einer ungewollten Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentenbeziehenden.
Diese ungewollte Umverteilung ist ein grundsätzliches Problem der beruflichen Vorsorge, von dem auch die Versicherten der Vita Sammelstiftungen nicht komplett verschont bleiben. Um die Umverteilung möglichst gering zu halten, setzen wir auf ein faires, flexibles Vorgehen und passen den technischen Zinssatz regelmässig den Marktgegebenheiten an.
Eine Möglichkeit, sich dieser Querfinanzierung ganz zu entziehen, bietet Vita Invest. Bei dieser Lösung gründen Sie ein eigenes Vorsorgewerk mit eigener Bilanz und Buchhaltung – und das Vorsorgevermögen Ihrer Angestellten wird unabhängig vom Gesamtkollektiv verwaltet. So profitieren Unternehmen durch den Anschluss an Vita Invest von den Vorteilen einer eigenen Pensionskasse und lagern gleichzeitig Risiken und Durchführungsaufgaben aus.
Weitere Informationen
Die Administration der beruflichen Vorsorge können sie bei den Vita Sammelstiftungen bequem über das Internet erledigen. Wir nennen das Vita Firmenportal. Das Online Tool ermöglicht den Zugriff auf Verträge, Personaldaten, Vorsorgepläne, Kontoauszüge, das Kosten-/Leistungsverzeichnis sowie die Statusübersicht. Über das Vita Firmenportal können Sie zudem Mutationen beim Personal (Eintritt, Austritt, Pensionierung, Todesfall, Arbeitsunfähigkeit oder Lohnveränderungen) und Ihrem Unternehmen vornehmen. Auch die jährlichen Lohnmeldungen können Sie online erfassen.
Für die Nutzung des Vita Firmenportals benötigen Sie ein persönliches Login, das Sie auf unserer Webseite beantragen können.
Vita Firmenportal für Vita Relax, Classic & Plus
Bei Fragen zur Nutzung bzw. technischen Problemen geben wir Ihnen telefonisch (044 628 40 40) oder per E-Mail (ewp.support@zurich.ch) Auskunft.
Vita Firmenportal für Zusatzversicherungen
Für die Vorsorgelösungen Vita Invest und Vita Select steht ein eigenes Online Tool zur Verfügung.
Für die Nutzung wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Kundendienste.
Passende Lösungen für die Anlage und Risikorückdeckung firmeneigener Pensionskassen bietet Zurich mit ihrer über 150jährigen Erfahrung in diesen Bereichen an. Während die Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG auf eine hohe Expertise im Bereich der Risikoabsicherung setzen kann, betreut die Zurich Invest AG, als 100%ige Tochter von Zurich, in der Zürich Anlagestiftung als grösste bankenunabhängige Anlagestiftung der Schweiz mehr als 22 Milliarden Schweizer Franken Vorsorgevermögen.
Die Abkürzung BVG steht für das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Es beinhaltet die obligatorischen Mindestanforderungen für Arbeitgebende in der beruflichen Vorsorge. Die berufliche Vorsorge ist Teil des 3-Säulen-Systems der Altersvorsorge in der Schweiz:
Die berufliche Vorsorge soll zusammen mit der 1. Säule (AHV/IV) den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall sicherstellen. 1. und 2. Säule gemeinsam sollen 60 % des letzten Einkommens vor der Pensionierung ausmachen. Je nach persönlicher Situation und Bedürfnisse n ist es deshalb für die meisten Menschen sinnvoll, zusätzlich in der 3. Säule privat vorzusorgen.
Arbeitgeber in der Schweiz sind verpflichtet, ihre Angestellten mit Löhnen zwischen der Eintrittsschwelle und dem oberen Grenzbetrag, also zwischen CHF 22'050 und CHF 88'200, bei einer Pensionskasse zu versichern (Stand 2024).
Ab einem Alter von 18 Jahren müssen die Angestellten mit einem Jahreslohn von mehr als CHF 22'050 gegen die Risiken Invalidität und Tod abgesichert werden, ab 25 Jahren sparen sie auch obligatorisch fürs Alter. Selbstständige sind nicht obligatorisch im BVG versichert, können sich aber freiwillig anschliessen, um von den Vorteilen der beruflichen Vorsorge zu profitieren. Bei Mehrfachbeschäftigungen werden die Löhne nicht zusammengezählt; wenn der Lohn bei einer der Anstellungen die Eintrittsschwelle überschreitet, ist die Person für diese Anstellung versichert.
Im Alter: Bei der Pensionierung hat die versicherte Person die Wahl, ob sie bis zum Lebensende eine Altersrente erhalten möchte oder das angesparte Kapital beziehen möchte, auch Mischformen sind möglich. Falls die Person minderjährige Kinder bzw. Kinder in Ausbildung hat, wird zusätzlich eine Pensioniertenkinderrente ausgezahlt.
Im Todesfall erhält der hinterbliebene Ehegatte eine Witwen- oder Witwerrente, wenn er oder sie beim Tod des Ehegatten für den Unterhalt von mindestens einem Kind aufkommen muss oder älter als 45 Jahre ist und die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf eine einmalige Abfindung in Höhe von drei Jahresrenten. Auch hinterbliebene minderjährige Kinder sowie in Ausbildung stehende Kinder bis zur Vollendung des 25. Altersjahres erhalten Leistungen.
Bei Lohnausfall infolge von Invalidität (ab Invaliditätsgrad von mindestens 40%) erhält die versicherte Person eine Invalidenrente, ausserdem übernimmt die Pensionskasse die Arbeitnehmerbeiträge, damit weiterhin für die Altersrente gespart werden kann. Bei minderjährigen Kindern wird zusätzlich eine Invalidenkinderrente ausgezahlt.
Das Altersguthaben entspricht dem Guthaben, welches im Verlauf der beruflichen Tätigkeit gebildet wurde. Es dient der Finanzierung der Renten aus der 2. Säule. Das Altersguthaben besteht aus der Summe der eingebrachten Freizügigkeitsleistungen samt Zinsen, den Altersgutschriften samt Zinsen sowie freiwilligen Einkäufen samt Zinsen. Das Altersguthaben dient als Grundlage für die Berechnung der späteren Altersrente aus der beruflichen Vorsorge und setzt sich wie folgt zusammen:
Altersgutschriften: Diese Beiträge werden regelmässig von Arbeitgeber und Mitarbeitenden in die Pensionskasse eingezahlt. Beide Parteien leisten ihren Anteil gemäss den gesetzlichen Vorgaben und den Regelungen der jeweiligen Pensionskasse.
Freizügigkeitsleistungen: Diese entstehen, wenn eine angestellte Person die Stelle wechselt und das bisher angesparte Altersguthaben in die neue Pensionskasse übertragen wird.
Freiwillige Einkäufe: Beschäftigte können unter bestimmten Umständen freiwillig zusätzliche Beiträge in die Pensionskasse einzahlen und so ihre Altersleistungen erhöhen. Diese freiwilligen Einzahlungen werden ebenfalls dem Altersguthaben zugerechnet und können von den Steuern abgezogen werden.
Verzinsung: Das gesamte Altersguthaben wird jährlich verzinst. Der Zinssatz wird von den Pensionskassen festgelegt. Für den obligatorischen Teil des Altersguthabens gilt ein gesetzlicher Mindestzinssatz.
BVG-Beiträge sind regelmässige Einzahlungen in die Pensionskasse. Mindestens die Hälfte dieser Beiträge übernimmt der Arbeitgeber (Arbeitgeberanteil), den Rest der Mitarbeitende (Arbeitnehmeranteil). Sie werden direkt vom Lohn abgezogen.
Die BVG-Beiträge umfassen verschiedene Komponenten: Altersgutschriften, Risiko-Beiträge und Verwaltungskosten. Die Altersgutschriften werden speziell für den Aufbau des Altersguthabens verwendet. Die Risikobeiträge decken die Risiken Invalidität und Tod. Ausserdem entstehen Kosten für die Verwaltung der Pensionskasse.
Die Altersgutschriften hängen vom Alter der versicherten Person sowie vom versicherten Lohn ab.
Im Alter von 25 bis 34 Jahren betragen sie mindestens 7% des versicherten Lohns, von 35 bis 44 Jahren 10%, von 45-54 Jahren 15% und von 55 bis 64/65 Jahren 18% des versicherten Lohns.
Der koordinierte Lohn ist der Teil des Jahreslohnes, der obligatorisch versichert ist, wenn die Eintrittsschwelle erreicht wird. Er entspricht dem Jahreslohn (bis zur BVG-Lohnobergrenze) minus dem Koordinationsabzug. Der Koordinationsabzug beträgt aktuell CHF 25'725 (Stand 2024) und entspricht demjenigen Teil des Lohns, der bereits durch die AHV/IV versichert ist.
Ein Berechnungsbeispiel:
Jahreslohn: CHF 80'000
Koordinationsabzug (Stand 2024): CHF 25'725
Koordinierter Lohn: CHF 54'275
Der Koordinationsabzug ist ein fester Betrag, der vom Jahreslohn abgezogen wird, um den versicherten Lohn in der beruflichen Vorsorge (BVG) zu berechnen. Da die berufliche Vorsorge auf der staatlichen aufbaut, soll der Koordinationsabzug denjenigen Teil des Lohns abdecken, der bereits durch die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert ist.
Die BVG-Lohnobergrenze ist der maximale Lohn, der in der beruflichen Vorsorge (BVG) versichert werden muss. In der überobligatorischen Vorsorge können auch höhere Löhne versichert werden. Der maximal versicherbare Lohn im BVG entspricht dem Zehnfachen der BVG-Lohnobergrenze.
Der Koordinationsabzug und die BVG-Lohnobergrenze sind abhängig von der AHV-Rente. Der Bundesrat legt die Höhe der minimalen und maximalen AHV-Rente fest und passt sie regelmässig an, um den aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen gerecht zu werden.
Was ist der Umwandlungssatz?
Der Umwandlungssatz ist ein Prozentsatz, um vom angesparten Altersguthaben die jährliche Altersrente zu berechnen. Ein Beispiel bei einem Umwandlungssatz von 6% und einem Altersguthaben von 100'000 CHF beträgt die jährliche Rente 6'000 CHF, nämlich 6% von 100’000. Der Umwandlungssatz wird u.a. von der Lebenserwartung, dem aktuellen Zinssatz und weiteren Annahmen beeinflusst.
Einkäufe in die Pensionskasse sind freiwillige Nachzahlungen von Pensionskassenbeiträgen, um das Altersguthaben zu erhöhen und bestehende Vorsorgelücken zu schliessen. Einkäufe sind unter bestimmten Umständen möglich. In der Regel ist das der Fall, wenn durch eine Veränderung der Lebensumstände eine Vorsorgelücke entstanden ist. Typische Ursachen sind Erwerbspausen, Lohnanpassungen oder Erhöhung des Stellenpensums. Im Pensionskassenausweis lässt sich ablesen, welcher Betrag höchstens eingekauft werden darf. Im Jahr des Einkaufs lässt sich das eingezahlte Kapital vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wegen der Steuerprogression ist es oft sinnvoll, Einkäufe über mehrere Jahre zu staffeln.
Das Altersguthaben in der 2. Säule ist prinzipiell für die Zeit nach der Pensionierung bestimmt. Nur unter bestimmten Umständen darf es vorzeitig angebrochen werden, dazu gehört der Kauf, der Bau oder die Renovation von selbstgenutztem Wohneigentum oder die Amortisation von Hypothekarschulden. Auch der Erwerb von Anteilscheinen einer Wohnbaugenossenschaft mit einem Betrag aus dem Altersguthaben ist möglich. Auch beim Beginn einer Selbstständigkeit kann das Guthaben unter gewissen Bedingungen bezogen werden. Bei dauerhafter Auswanderung in ein Land ausserhalb der EU/EFTA kann das gesamte Guthaben bezogen werden, findet die Auswanderung innerhalb der EU/EFTA statt, so kann nur der überobligatorische Teil bezogen werden, der obligatorische Teil muss in einer Freizügigkeitseinrichtung in der Schweiz bleiben. Auch für eine Frühpensionierung ab dem 58. Lebensjahr kann das Altersguthaben unter Umständen bezogen werden.
Zum Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung wird das Altersguthaben in eine Rente umgewandelt. Die Rentenhöhe wird dabei durch folgende Faktoren bestimmt: das angesparte Altersguthaben, den erzielten Kapitalertrag auf dem Altersguthaben und den Umwandlungssatz.
Beispiel: Bei einem Altersguthaben von CHF 100’000 und einem BVG-Umwandlungssatz von 6,8% ergibt sich eine Jahresrente von CHF 6’800, also rund CHF 570 pro Monat.
Das BVG schreibt vor, dass das BVG-Altersguthaben mit einem Mindestzinssatz verzinst werden muss. Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat festgelegt und beträgt aktuell 1.25% (Stand 2024).
Der BVG-Mindestzinssatz hat einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Altersguthabens zum Zeitpunkt der Pensionierung. Ein Pensionskassenmodell, das die Versicherten direkt am Anlageerfolg beteiligt, wirkt sich entsprechend positiv auf die Höhe der Rente aus.
Der Pensionskassen-Ausweis wird jährlich von der Pensionskasse ausgestellt und enthält wichtige Informationen über die berufliche Vorsorge, zum Beispiel die aktuelle Höhe des Altersguthabens, die aktuell geleisteten Beitragszahlungen, der versicherte Lohn und das Einkaufspotenzial. Ausserdem ist dem Pensionskassen-Ausweis zu entnehmen, welche Rente bei einer regulären oder einer frühzeitigen Pensionierung erwartet werden kann und wie hoch die Leistungen bei Invalidität oder Tod wären.
Hier findet sich ein beispielhafter Pensionskassen-Ausweis mit den wichtigsten Begriffen: Vorsorgeausweis einfach erklärt.
Eingetragene Partnerschaften sind im BVG den Ehegatten gleichgestellt. Eingetragene Partner haben ähnliche Rechte wie Ehepartner, sie haben also auch Ansprüche auf Hinterlassenenleistungen, Altersrenten und Freizügigkeitsleistungen. Bei der Auflösung der Partnerschaft erfolgt eine Aufteilung des Altersguthabens nach den gesetzlichen Vorgaben, genau wie bei Ehepartnern. Weitere Infos lesen Sie in unserem Beitrag: Ehe oder Konkubinat?
Wer ein Arbeitsverhältnis beendet, nimmt die Vorsorgegelder aus der 2. Säule mit. Diese werden üblicherweise in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers eingezahlt. Liegt zwischen den beiden Stellen eine Pause, müssen die Gelder für die Zwischenzeit auf einem Freizügigkeitskonto oder einem Freizügigkeitsdepot eingezahlt werden. Dort werden die Vorsorgegelder weiterhin steuerbegünstigt angelegt.
Was mit Ihrer Austrittsleistung geschieht, wenn Sie nichts unternehmen und ob Ihnen Pensionskassenleistungen aus früheren Arbeitsverhältnissen zustehen, lesen Sie hier.
Weitere Infos und häufig gestellte Fragen finden Sie auf unserer Seite Freizügigkeitsdepot.
Eine Sammelstiftung ist eine beruflichen Vorsorgeeinrichtung, bei der eine Vielzahl voneinander unabhängiger Arbeitgeber angeschlossen sind. Die verschiedenen Arbeitgeber bilden aber keine Solidargemeinschaft. Für Sammelstiftungen gelten strenge gesetzliche Vorschriften. Jede Sammelstiftung wird von einem Stiftungsrat verwaltet, der sich zu gleichen Teilen aus Vertretern Arbeitgeber und Arbeitnehmenden zusammensetzt.
Vita – das ist die berufliche Vorsorgelösung für Unternehmen von den Vita Sammelstiftungen und der Zurich Versicherung. Mehr als 25’000 Unternehmen mit rund 200’000 Mitarbeitenden vertrauen auf das Angebot von Vita.
Unter der Marke Vita kümmern sich die Vita Sammelstiftungen um die Anlage der Altersguthaben, während Zurich die Risikoversicherung und den Service übernimmt. Vita-Kunden profitieren von den Kernkompetenzen beider Partnerinnen: Über die Vita Sammelstiftungen sind sie am Anlageerfolg beteiligt, der den versicherten Personen zugutekommt. Und Zurich steht ihnen als eine starke Versicherungspartnerin zur Seite, die die Rentenzahlungen sichert, die Risiken deckt und einen erstklassigen Service bietet.
Mehr Infos zur Vita.ch
Anlagestiftungen sind Einrichtungen, die der beruflichen Vorsorge dienen. Sie können zur gemeinsamen Anlage und Verwaltung von Vorsorgegeldern gegründet werden. Es handelt sich folglich um eine spezielle Form einer Stiftung in der Schweiz, die sich auf die professionelle Verwaltung und Anlage von Vermögenswerten konzentriert. Sie sind exklusiv für Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und 3a-Einrichtungen und damit für institutionelle Anleger bestimmt.
Die Zürich Anlagestiftung ist mit einem verwalteten Vermögen von mehr als 22 Milliarden Schweizer Franken die grösste bankenunabhängige Anlagestiftung der Schweiz. Seit ihrer Gründung im Jahr 1999 bietet sie Vorsorgeeinrichtungen ein umfassendes Angebot, um Kapitalanlagen wirkungsvoll zu investieren. Die Stiftung hat ihren Sitz in Zürich und untersteht der Aufsicht durch die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) in Bern.
Mehr Infos zur Zurich Anlagestiftung