Ein Mann blickt aus dem Fenster, auf welchem ein Bürogebäude aufgezeichnet ist, und denkt über seine berufliche Vorsorge nach.

BVG – berufliche Vorsorge für Firmen bei Vita

Vita bietet berufliche Vorsorgelösungen für Unternehmen aller Grössen. Die Vita Sammelstiftungen und Zurich übernehmen gemeinsam sämtliche Belange der beruflichen Vorsorge. Mehr als 25’000 Unternehmen mit rund 200’000 Mitarbeitenden vertrauen auf unsere Vorsorgelösungen.

Gute Gründe für BVG Lösungen von Vita

Zukunftsfähig

Vita schützt Ihren Sparfranken mit intelligenten Lösungen vor ungewollter Umverteilung.

Nachhaltig

Vita berücksichtigt die ESG-Nachhaltigkeitskriterien und verfolgt ein ganzheitliches Portfoliomanagement.

Attraktiv

Sie und Ihre Mitarbeitenden profitieren von Top Konditionen bei Versicherungs- und Anlagelösungen von Zurich.

Vita Vorsorgelösungen

Vita Classic

Vita Classic ist der Blockbuster in der Vita Angebotsfamilie für Unternehmen jeglicher Grösse und Struktur, die Wert auf eine flexible und bedarfsgerechte berufliche Vorsorge legen. Aktive und Rentner sowie neue und bestehende Anschlüsse werden ausgeglichen am Anlageertrag beteiligt.

Vita Invest

Mit Vita Invest wird die Vorsorgelösung optimal auf die Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt. So werden unerwünschte Umverteilungen beseitigt, die Ertragschancen langfristig erhöht und die Altersguthaben maximiert.

Vita Relax

Vita Relax richtet sich vor allem an Neugründerinnen und -gründer und an KMUs, die auf Nummer sicher gehen wollen. Dank vollständiger Risikoübernahme durch Zurich bleibt die Lösung beständig und berechenbar.

Vita Plus

Wer in der überobligatorischen Vorsorge nicht auf eine Kapitalgarantie verzichten möchte, kann mit Vita Plus Vorsorgesparen und Risikoschutz als Zusatzversicherung vollversichern.

Lösungen für Unternehmen in Liechtenstein

Für Unternehmen in Liechtenstein bietet Zurich in Zusammenarbeit mit der LLB Vorsorgestiftung für Liechtenstein (LVST) Lösungen für die betriebliche Vorsorge an. Diese Kooperation wurde 2019 im Rahmen des Rückzugs der Sammelstiftung Malbun der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG aus Liechtenstein vereinbart.

Für bestehende Versicherte der Sammelstiftung Malbun stehen die gewohnten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.

Bei Neuanfragen wenden Sie sich bitte an die Zurich, Generalagentur Robert Wilhelmi in Vaduz oder direkt an die LVST-Geschäftsstelle.

  • Die LLB Vorsorgestiftung für Liechtenstein (LVST) ist eine führende, breit abgestützte Anbieterin für die berufliche Vorsorge in Liechtenstein.
  • Die LVST wurde 2005 gegründet und zeichnet sich durch stabiles Wachstum, kontinuierlichen Ausbau der Dienstleistungen und langjährige Erfahrung am örtlichen Vorsorgemarkt aus.
  • Die LVST bietet eine teilautonome Vorsorgelösung mit niedrigen Kosten und attraktiver Verzinsung an.
  • Das LVST-Firmenportal ermöglicht eine unkomplizierte Administration und die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle kümmern sich gern persönlich um Ihre Anliegen rund um die berufliche Vorsorge.

Weitere Informationen zur Zusammenarbeit mit der LVST finden Sie unter www.vorsorgestiftung.li

Lösungen für Unternehmen mit international mobilen Mitarbeitenden

International tätige Unternehmen, die grenzüberschreitend mobile Mitarbeitende beschäftigen, sind auf einen Partner angewiesen, der ihre besonderen Bedürfnisse kennt. Für internationale Kunden hat Zurich daher Risikolösungen entwickelt, welche die internationale Mobilität von Mitarbeitenden berücksichtigen.

  • Eine einzige, weltweit konsistente Risikolösung, um Leben, Gesundheit 
  • Attraktive Prämien und geringer Verwaltungsaufwand
  • Versicherungssumme und Leistungen können Sie frei wählen und kombinieren
  • Zahlungs- und Planoptionen in verschiedenen Währungen
  • Zurich ist ein Spezialist für Orte mit erhöhtem Risiko und für hohe Versicherungssummen

Übrigens:
Zurich hat mehr als 30 Jahre Erfahrung im internationalen Geschäft – als globaler Versicherer mit 60’000 Mitarbeitenden in 170 Ländern wissen wir, worauf es ankommt.

Vorsorgeadministration per Mausklick

Über das Vita Firmenportal können Sie die Personalvorsorge Ihres Unternehmens jederzeit digital erledigen.

Noch kein persönliches Login?
So geht Fairplay in der beruflichen Vorsorge

Schützen Sie Ihren Sparfranken

Immer mehr Versicherte und Firmen sparen – wie in der 2. Säule ursprünglich vorgesehen – nicht mehr für sich selbst, sondern finanzieren andere unfreiwillig mit. Lesen Sie hier wie gross das Problem ist und wie das Engagement von Vita für mehr Fairplay in der beruflichen Vorsorge aussieht.

Häufig gestellte Fragen zur beruflichen Vorsorge (BVG)

Was spricht für eine berufliche Vorsorge bei Vita?

Um Ihnen die bestmögliche berufliche Vorsorge zu ermöglichen, arbeiten die Vita Sammelstiftungen eng mit Zurich zusammen. Während die Sammelstiftungen für die Anlage der Vorsorgeguthaben im Sinne der Versicherten zuständig sind, ist Zurich verantwortlich für die Risikoversicherung, den Kunden- und Leistungsdienst sowie Servicedienstleistungen.

Dabei ist Fairplay das oberste Gebot: Wir verfolgen eine nachhaltige und transparente Anlagestrategie, um für unsere Versicherten ein möglichst hohes Alterskapital anzusparen. Gleichzeitig sind wir bestrebt, die ungewollte Umverteilung von aktiv Versicherten zu den Leistungsbeziehenden möglichst klein zu halten.

Da sich die Bedürfnisse von Firmen hinsichtlich ihrer beruflichen Vorsorge stark unterscheiden, hat Vita vier verschiedene Vorsorgelösungen im Angebot. Welche bezüglich Angestelltenstruktur, Risikoleistungen, Anlagestrategie und Selbstbestimmungsgrad am besten zu Ihrem Unternehmen passt, stellen wir in der Bedarfsabklärungen gemeinsam fest.

Mehr über unsere Vorsorgelösungen erfahren Sie telefonisch (0800 80 80 80), per E-Mail (bvg@vita.ch) oder in einem persönlichen Gespräch.

Links:

www.vita.ch - Berater finden

Warum hat Vita fünf verschiedene Vorsorgelösungen im Angebot?

Dass wir verschiedene Vorsorgelösungen anbieten, liegt an den unterschiedlichen Bedürfnissen unserer Kunden. Welches der fünf Produkte für Ihr Unternehmen am besten passt, hängt unter anderem ab von der Struktur Ihrer Angestellten, der Risikobereitschaft und dem gewünschten Grad der Selbstbestimmung.

Vita Classic, unser meistgenutztes Angebot und eine der grössten teilautonomen Sammelstiftungen der Schweiz, bietet Unternehmen jeder Grösse und Struktur eine flexible, bedarfsgerechte und umfassende Vorsorgelösung. Die Anlagen werden diversifiziert, nachhaltig und effizient angelegt. Die Anlageerträge inklusiv allfälliger Zusatzerträge werden automatisch und fair an die Versicherten ausgeschüttet. Die Höhe der Risikoleistungen und Spargutschriften können Sie jederzeit der aktuellen Situation Ihres Unternehmens anpassen.

Bei Vita Invest wird das Vorsorgevermögen des angeschlossenen Unternehmens jederzeit passend zu seiner Struktur und Stärke angelegt, zudem erhält jedes Unternehmen eine eigene Bilanz und Erfolgsrechnung wie bei einer firmeneigenen Pensionskasse. Dadurch wird die Umverteilung von den aktiv Versicherten zu den Pensionären sowie zu anderen Firmen verhindert und das erwirtschaftete Kapital kommt vollumfänglich Ihren Angestellten zugute. Während der Pensionierung wird das Kapital ausgewogen investiert, die Erträge werden als Bonusrente zusätzlich zur fixen Rente ausbezahlt. Vita Invest eignet sich sowohl für die Basisvorsorge wie als Ergänzung im Rahmen einer reinen Zusatzvorsorge.

Vita Relax reduziert die berufliche Vorsorge auf das Wesentliche. Dieses Angebot richtet sich vor allem an Start-ups und KMUs mit einem hohen Sicherheitsbedürfnis. Die Anlagen sind von Zurich zu 100% rückgedeckt und es gibt eine fixe Zinsgarantie und Überschussbeteiligung. 

Vita Plus ist eine Ergänzung zur obligatorischen Vorsorge, mit der Sie die Leistungen im Todesfall und bei Invalidität sowie das Alterskapital mit voller Kapitalgarantie versichern können. Vita Plus bietet sich an, wenn Sie Ihren Kaderangestellten einen Zusatzanreiz bieten möchten.

Bei Vita Select bestimmen die Versicherten die Anlagestrategie und die Höhe der individuellen Sparbeiträge selbst, beides können sie selbstständig ihrer Lebenssituation anpassen. Vita Select ist die richtige Wahl, wenn Sie ihren Kadermitarbeitenden bei der Vorsorge attraktivere Konditionen und mehr Selbstbestimmung ermöglichen wollen.

Downloads

Wir haben ein Unternehmen gegründet und sind auf der Suche nach einer günstigen, aber dennoch umfassenden und guten Vorsorgelösung. Welches Produkt bietet sich an?

Für neu gegründete Unternehmen empfehlen wir je nach Bedürfnis Vita Relax oder Vita Classic.

Mit Vita Relax gehen Sie auf Nummer sicher und reduzieren die berufliche Vorsorge auf das Wesentliche. Die Vorsorgelösung richtet sich an Unternehmen mit einem hohen Sicherheitsbedürfnis Die Anlagen sind von Zurich zu 100% rückgedeckt und es gibt eine fixe Zinsgarantie sowie eine Überschussbeteiligung.

Bei unserer meistgenutzten Vorsorgelösung, Vita Classic, können Sie die Risikoleistungen und Spargutschriften flexibel gestalten und jederzeit der Situation Ihres Unternehmens anpassen. Die Vorsorgevermögen werden breit diversifiziert, nachhaltig und effizient angelegt, was sich in einem höheren erwarteten Zins niederschlägt.

Dank der Vita Firmenportal können Sie die Administration bei beiden Produkten grösstenteils digital abwickeln. Über das Online-Tool haben Sie Zugriff auf sämtliche Daten und können selbstständig Mutationen aller Art vornehmen.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Experten auch per Telefon (0800 80 80 80) oder Mail zur Verfügung. 

Links

Wir streben bei der Verwaltung unserer Vorsorgevermögen hohe Renditen an. Welche Möglichkeiten haben wir?

Das Erzielen guter Renditen und das Ausschütten nachhaltiger Verzinsungen für die Versicherten ist ein grundlegendes Ziel der Vita Sammelstiftungen. Gleichzeitig ist es gerade bei der Vorsorge wichtig, dass die Vermögen sicher angelegt werden. Wie hoch das Renditepotenzial einer Anlage ist, hängt in erster Linie von der Aktienquote ab.

Bei unserer Standardlösung Vita Classic beträgt die Aktienquote 30%. Falls Sie einen höheren Aktienanteil wünschen, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen. Die Vorsorgelösung Vita Invest ermöglicht – falls Ihr Unternehmen die nötige Risikofähigkeit mitbringt – eine Aktienquote von bis zu 50%. Bei Vita Select können Mitarbeitende mit einem Jahreslohn ab 129'060 Franken die Anlagestrategie selbst bestimmen, die maximal mögliche Aktienquote beträgt 65%.

Können wir die Anlagestrategie unserer Pensionskassenvermögen selbst wählen?

Falls Sie die Anlagestrategie der Vorsorgevermögen im überobligatorischen Bereich selbst bestimmen wollen, bieten sich die Vorsorgelösungen Vita Invest und Vita Select an. Bei Vita Invest haben Sie – basierend auf der Risikofähigkeit Ihres Unternehmens – die Wahl zwischen den drei Anlageprofilen «dynamisch», «progressiv» und «ausgewogen». Bei Vita Select wiederum kann jeder Versicherte für Lohnteile über 130 000 Franken Jahresgehalt selbst bestimmen, mit welcher der acht zur Verfügung stehenden Strategien sein Vorsorgevermögen angelegt wird.

Was ist mit Umverteilung in der beruflichen Vorsorge gemeint?
Sind unsere Angestellten davon betroffen?

Die Idee der beruflichen Vorsorge besteht darin, dass alle Versicherten für sich selbst sparen und ein eigenes Altersguthaben aufbauen, mit dem ihre späteren Altersleistungen finanziert werden. In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Rahmenbedingungen jedoch grundlegend verändert. Die Lebenserwartung ist stark gestiegen, so dass das Alterskapital der Pensionierten immer länger reichen muss. Zudem nimmt auch die Anzahl der Rentner im Vergleich zu den aktiv Versicherten zu. Die die Zinsen hingegen sind gesunken. Die geltenden Umwandlungssätze sind zu hoch, denn sie gehen von einer kürzeren Lebenserwartung aus. So entsteht eine Finanzierungslücke. Um diese zu stopfen, müssen die heutigen Erwerbstätigen auf einen Teil der Renditen auf ihrem Alterskapital zugunsten der Rentner verzichten – dies führt zu einer ungewollten Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentenbeziehenden.

Diese ungewollte Umverteilung ist ein grundsätzliches Problem der beruflichen Vorsorge, von dem auch die Versicherten der Vita Sammelstiftungen nicht komplett verschont bleiben. Um die Umverteilung möglichst gering zu halten, setzen wir auf ein faires, flexibles Vorgehen und passen den technischen Zinssatz regelmässig den Marktgegebenheiten an.

Eine Möglichkeit, sich dieser Querfinanzierung ganz zu entziehen, bietet Vita Invest. Bei dieser Lösung gründen Sie ein eigenes Vorsorgewerk mit eigener Bilanz und Buchhaltung – und das Vorsorgevermögen Ihrer Angestellten wird unabhängig vom Gesamtkollektiv verwaltet. So profitieren Unternehmen durch den Anschluss an Vita Invest von den Vorteilen einer eigenen Pensionskasse und lagern gleichzeitig Risiken und Durchführungsaufgaben aus.

Weitere Informationen

Hat Vita ein Online Tool, um Vorgänge rund um die berufliche Vorsorge abzuwickeln?

Die Administration der beruflichen Vorsorge können sie bei den Vita Sammelstiftungen bequem über das Internet erledigen. Wir nennen das Vita Firmenportal. Das Online Tool ermöglicht den Zugriff auf Verträge, Personaldaten, Vorsorgepläne, Kontoauszüge, das Kosten-/Leistungsverzeichnis sowie die Statusübersicht. Über das Vita Firmenportal können Sie zudem Mutationen beim Personal (Eintritt, Austritt, Pensionierung, Todesfall, Arbeitsunfähigkeit oder Lohnveränderungen) und Ihrem Unternehmen vornehmen. Auch die jährlichen Lohnmeldungen können Sie online erfassen.

Für die Nutzung des Vita Firmenportals benötigen Sie ein persönliches Login, das Sie auf unserer Webseite beantragen können.

Vita Firmenportal für Vita Relax, Classic & Plus

Bei Fragen zur Nutzung bzw. technischen Problemen geben wir Ihnen telefonisch (044 628 40 40) oder per E-Mail (ewp.support@zurich.ch) Auskunft.

Vita Firmenportal für Zusatzversicherungen 

Für die Vorsorgelösungen Vita Invest und Vita Select steht ein eigenes Online Tool zur Verfügung.
Für die Nutzung wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Kundendienste.

Unser Unternehmen hat eine eigene Pensionskasse. Bieten die Vita Sammelstiftungen Lösungen im Bereich Anlagen und Risikorückdeckung für firmeneigene Pensionskassen?

Passende Lösungen für die Anlage und Risikorückdeckung firmeneigener Pensionskassen bietet Zurich mit ihrer über 150jährigen Erfahrung in diesen Bereichen an. Während die Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG auf eine hohe Expertise im Bereich der Risikoabsicherung setzen kann, betreut die Zurich Invest AG, als 100%ige Tochter von Zurich, in der Zürich Anlagestiftung als grösste bankenunabhängige Anlagestiftung der Schweiz mehr als 22 Milliarden Schweizer Franken Vorsorgevermögen.

Was bedeutet BVG?

Die Abkürzung BVG steht für das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Es beinhaltet die obligatorischen Mindestanforderungen für Arbeitgebende in der beruflichen Vorsorge. Die berufliche Vorsorge ist Teil des 3-Säulen-Systems der Altersvorsorge in der Schweiz:

  1. Säule: Staatliche Vorsorge (AHV/IV)
  2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG/UVG)
  3. Säule: Private Vorsorge (3a und 3b)

Die berufliche Vorsorge soll zusammen mit der 1. Säule (AHV/IV) den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall sicherstellen. 1. und 2. Säule gemeinsam sollen 60 % des letzten Einkommens vor der Pensionierung ausmachen. Je nach persönlicher Situation und Bedürfnisse n ist es deshalb für die meisten Menschen sinnvoll, zusätzlich in der 3. Säule privat vorzusorgen.

Wer ist im BVG bzw. in der 2. Säule obligatorisch versichert?

Arbeitgeber in der Schweiz sind verpflichtet, ihre Angestellten mit Löhnen zwischen der Eintrittsschwelle und dem oberen Grenzbetrag, also zwischen CHF 22'050 und CHF 88'200, bei einer Pensionskasse zu versichern (Stand 2024).

Ab einem Alter von 18 Jahren müssen die Angestellten mit einem Jahreslohn von mehr als CHF 22'050 gegen die Risiken Invalidität und Tod abgesichert werden, ab 25 Jahren sparen sie auch obligatorisch fürs Alter. Selbstständige sind nicht obligatorisch im BVG versichert, können sich aber freiwillig anschliessen, um von den Vorteilen der beruflichen Vorsorge zu profitieren. Bei Mehrfachbeschäftigungen werden die Löhne nicht zusammengezählt; wenn der Lohn bei einer der Anstellungen die Eintrittsschwelle überschreitet, ist die Person für diese Anstellung versichert.

Welche Art von Leistungen werden in der 2. Säule ausbezahlt?

Im Alter: Bei der Pensionierung hat die versicherte Person die Wahl, ob sie bis zum Lebensende eine Altersrente erhalten möchte oder das angesparte Kapital beziehen möchte, auch Mischformen sind möglich. Falls die Person minderjährige Kinder bzw. Kinder in Ausbildung hat, wird zusätzlich eine Pensioniertenkinderrente ausgezahlt.

Im Todesfall erhält der hinterbliebene Ehegatte eine Witwen- oder Witwerrente, wenn er oder sie beim Tod des Ehegatten für den Unterhalt von mindestens einem Kind aufkommen muss oder älter als 45 Jahre ist und die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf eine einmalige Abfindung in Höhe von drei Jahresrenten. Auch hinterbliebene minderjährige Kinder sowie in Ausbildung stehende Kinder bis zur Vollendung des 25. Altersjahres erhalten Leistungen.

Bei Lohnausfall infolge von Invalidität (ab Invaliditätsgrad von mindestens 40%) erhält die versicherte Person eine Invalidenrente, ausserdem übernimmt die Pensionskasse die Arbeitnehmerbeiträge, damit weiterhin für die Altersrente gespart werden kann. Bei minderjährigen Kindern wird zusätzlich eine Invalidenkinderrente ausgezahlt.

Was ist das Altersguthaben bei der Pensionskasse und wie setzt es sich zusammen?

Das Altersguthaben entspricht dem Guthaben, welches im Verlauf der beruflichen Tätigkeit gebildet wurde. Es dient der Finanzierung der Renten aus der 2. Säule. Das Altersguthaben besteht aus der Summe der eingebrachten Freizügigkeitsleistungen samt Zinsen, den Altersgutschriften samt Zinsen sowie freiwilligen Einkäufen samt Zinsen. Das Altersguthaben dient als Grundlage für die Berechnung der späteren Altersrente aus der beruflichen Vorsorge und setzt sich wie folgt zusammen:

Altersgutschriften: Diese Beiträge werden regelmässig von Arbeitgeber und Mitarbeitenden in die Pensionskasse eingezahlt. Beide Parteien leisten ihren Anteil gemäss den gesetzlichen Vorgaben und den Regelungen der jeweiligen Pensionskasse.

Freizügigkeitsleistungen: Diese entstehen, wenn eine angestellte Person die Stelle wechselt und das bisher angesparte Altersguthaben in die neue Pensionskasse übertragen wird.

Freiwillige Einkäufe: Beschäftigte können unter bestimmten Umständen freiwillig zusätzliche Beiträge in die Pensionskasse einzahlen und so ihre Altersleistungen erhöhen. Diese freiwilligen Einzahlungen werden ebenfalls dem Altersguthaben zugerechnet und können von den Steuern abgezogen werden.

Verzinsung: Das gesamte Altersguthaben wird jährlich verzinst. Der Zinssatz wird von den Pensionskassen festgelegt. Für den obligatorischen Teil des Altersguthabens gilt ein gesetzlicher Mindestzinssatz.

 

Was ist ein BVG-Abzug bzw. BVG-Beitrag?

BVG-Beiträge sind regelmässige Einzahlungen in die Pensionskasse. Mindestens die Hälfte dieser Beiträge übernimmt der Arbeitgeber (Arbeitgeberanteil), den Rest der Mitarbeitende (Arbeitnehmeranteil). Sie werden direkt vom Lohn abgezogen.

Die BVG-Beiträge umfassen verschiedene Komponenten: Altersgutschriften, Risiko-Beiträge und Verwaltungskosten. Die Altersgutschriften werden speziell für den Aufbau des Altersguthabens verwendet. Die Risikobeiträge decken die Risiken Invalidität und Tod. Ausserdem entstehen Kosten für die Verwaltung der Pensionskasse.

Wie hoch sind die Altersgutschriften BVG?

Die Altersgutschriften hängen vom Alter der versicherten Person sowie vom versicherten Lohn ab.

Im Alter von 25 bis 34 Jahren betragen sie mindestens 7% des versicherten Lohns, von 35 bis 44 Jahren 10%, von 45-54 Jahren 15% und von 55 bis 64/65 Jahren 18% des versicherten Lohns. 

Wie wird der koordinierte Lohn berechnet?

Der koordinierte Lohn ist der Teil des Jahreslohnes, der obligatorisch versichert ist, wenn die Eintrittsschwelle erreicht wird. Er entspricht dem Jahreslohn (bis zur BVG-Lohnobergrenze) minus dem Koordinationsabzug. Der Koordinationsabzug beträgt aktuell CHF 25'725 (Stand 2024) und entspricht demjenigen Teil des Lohns, der bereits durch die AHV/IV versichert ist.

Ein Berechnungsbeispiel:

Jahreslohn: CHF 80'000
Koordinationsabzug (Stand 2024): CHF 25'725
Koordinierter Lohn: CHF 54'275

Was bedeutet Koordinationsabzug und BVG-Lohnobergrenze?

Der Koordinationsabzug ist ein fester Betrag, der vom Jahreslohn abgezogen wird, um den versicherten Lohn in der beruflichen Vorsorge (BVG) zu berechnen. Da die berufliche Vorsorge auf der staatlichen aufbaut, soll der Koordinationsabzug denjenigen Teil des Lohns abdecken, der bereits durch die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert ist.

Die BVG-Lohnobergrenze ist der maximale Lohn, der in der beruflichen Vorsorge (BVG) versichert werden muss. In der überobligatorischen Vorsorge können auch höhere Löhne versichert werden. Der maximal versicherbare Lohn im BVG entspricht dem Zehnfachen der BVG-Lohnobergrenze.

Der Koordinationsabzug und die BVG-Lohnobergrenze sind abhängig von der AHV-Rente. Der Bundesrat legt die Höhe der minimalen und maximalen AHV-Rente fest und passt sie regelmässig an, um den aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen gerecht zu werden.

Was ist der Umwandlungssatz?

Der Umwandlungssatz ist ein Prozentsatz, um vom angesparten Altersguthaben die jährliche Altersrente zu berechnen. Ein Beispiel bei einem Umwandlungssatz von 6% und einem Altersguthaben von 100'000 CHF beträgt die jährliche Rente 6'000 CHF, nämlich 6% von 100’000. Der Umwandlungssatz wird u.a. von der Lebenserwartung, dem aktuellen Zinssatz und weiteren Annahmen beeinflusst.

Wann ist ein Einkauf in die Pensionskasse möglich?

Einkäufe in die Pensionskasse sind freiwillige Nachzahlungen von Pensionskassenbeiträgen, um das Altersguthaben zu erhöhen und bestehende Vorsorgelücken zu schliessen. Einkäufe sind unter bestimmten Umständen möglich. In der Regel ist das der Fall, wenn durch eine Veränderung der Lebensumstände eine Vorsorgelücke entstanden ist. Typische Ursachen sind Erwerbspausen, Lohnanpassungen oder Erhöhung des Stellenpensums. Im Pensionskassenausweis lässt sich ablesen, welcher Betrag höchstens eingekauft werden darf. Im Jahr des Einkaufs lässt sich das eingezahlte Kapital vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wegen der Steuerprogression ist es oft sinnvoll, Einkäufe über mehrere Jahre zu staffeln.

Wofür kann ich das Guthaben der 2. Säule während meiner Erwerbstätigkeit nutzen?

Das Altersguthaben in der 2. Säule ist prinzipiell für die Zeit nach der Pensionierung bestimmt. Nur unter bestimmten Umständen darf es vorzeitig angebrochen werden, dazu gehört der Kauf, der Bau oder die Renovation von selbstgenutztem Wohneigentum oder die Amortisation von Hypothekarschulden. Auch der Erwerb von Anteilscheinen einer Wohnbaugenossenschaft mit einem Betrag aus dem Altersguthaben ist möglich. Auch beim Beginn einer Selbstständigkeit kann das Guthaben unter gewissen Bedingungen bezogen werden. Bei dauerhafter Auswanderung in ein Land ausserhalb der EU/EFTA kann das gesamte Guthaben bezogen werden, findet die Auswanderung innerhalb der EU/EFTA statt, so kann nur der überobligatorische Teil bezogen werden, der obligatorische Teil muss in einer Freizügigkeitseinrichtung in der Schweiz bleiben. Auch für eine Frühpensionierung ab dem 58. Lebensjahr kann das Altersguthaben unter Umständen bezogen werden.

Wie berechnet sich die Altersrente in der 2. Säule?

Zum Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung wird das Altersguthaben in eine Rente umgewandelt. Die Rentenhöhe wird dabei durch folgende Faktoren bestimmt: das angesparte Altersguthaben, den erzielten Kapitalertrag auf dem Altersguthaben und den Umwandlungssatz.

Beispiel: Bei einem Altersguthaben von CHF 100’000 und einem BVG-Umwandlungssatz von 6,8% ergibt sich eine Jahresrente von CHF 6’800, also rund CHF 570 pro Monat.

Was ist der BVG-Mindestzinssatz?

Das BVG schreibt vor, dass das BVG-Altersguthaben mit einem Mindestzinssatz verzinst werden muss. Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat festgelegt und beträgt aktuell 1.25% (Stand 2024).

Der BVG-Mindestzinssatz hat einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Altersguthabens zum Zeitpunkt der Pensionierung. Ein Pensionskassenmodell, das die Versicherten direkt am Anlageerfolg beteiligt, wirkt sich entsprechend positiv auf die Höhe der Rente aus.

Welche Informationen finde ich auf meinem Vorsorgeausweis bzw. Pensionskassenausweis?

Der Pensionskassen-Ausweis wird jährlich von der Pensionskasse ausgestellt und enthält wichtige Informationen über die berufliche Vorsorge, zum Beispiel die aktuelle Höhe des Altersguthabens, die aktuell geleisteten Beitragszahlungen, der versicherte Lohn und das Einkaufspotenzial. Ausserdem ist dem Pensionskassen-Ausweis zu entnehmen, welche Rente bei einer regulären oder einer frühzeitigen Pensionierung erwartet werden kann und wie hoch die Leistungen bei Invalidität oder Tod wären.

Hier findet sich ein beispielhafter Pensionskassen-Ausweis mit den wichtigsten Begriffen: Vorsorgeausweis einfach erklärt.

Wie sind eingetragene Partnerschaften im BVG im Vergleich zu Ehen geregelt?

Eingetragene Partnerschaften sind im BVG den Ehegatten gleichgestellt. Eingetragene Partner haben ähnliche Rechte wie Ehepartner, sie haben also auch Ansprüche auf Hinterlassenenleistungen, Altersrenten und Freizügigkeitsleistungen. Bei der Auflösung der Partnerschaft erfolgt eine Aufteilung des Altersguthabens nach den gesetzlichen Vorgaben, genau wie bei Ehepartnern. Weitere Infos lesen Sie in unserem Beitrag: Ehe oder Konkubinat?

Wann benötige ich ein Freizügigkeitskonto?

Wer ein Arbeitsverhältnis beendet, nimmt die Vorsorgegelder aus der 2. Säule mit. Diese werden üblicherweise in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers eingezahlt. Liegt zwischen den beiden Stellen eine Pause, müssen die Gelder für die Zwischenzeit auf einem Freizügigkeitskonto oder einem Freizügigkeitsdepot eingezahlt werden. Dort werden die Vorsorgegelder weiterhin steuerbegünstigt angelegt.

Was mit Ihrer Austrittsleistung geschieht, wenn Sie nichts unternehmen und ob Ihnen Pensionskassenleistungen aus früheren Arbeitsverhältnissen zustehen, lesen Sie hier.

Weitere Infos und häufig gestellte Fragen finden Sie auf unserer Seite Freizügigkeitsdepot.

 

Was ist eine Sammelstiftung?

Eine Sammelstiftung ist eine beruflichen Vorsorgeeinrichtung, bei der eine Vielzahl voneinander unabhängiger Arbeitgeber angeschlossen sind. Die verschiedenen Arbeitgeber bilden aber keine Solidargemeinschaft. Für Sammelstiftungen gelten strenge gesetzliche Vorschriften. Jede Sammelstiftung wird von einem Stiftungsrat verwaltet, der sich zu gleichen Teilen aus Vertretern Arbeitgeber und Arbeitnehmenden zusammensetzt.

Was sind die Vita Sammelstiftungen?

Vita – das ist die berufliche Vorsorgelösung für Unternehmen von den Vita Sammelstiftungen und der Zurich Versicherung. Mehr als 25’000 Unternehmen mit rund 200’000 Mitarbeitenden vertrauen auf das Angebot von Vita.

Unter der Marke Vita kümmern sich die Vita Sammelstiftungen um die Anlage der Altersguthaben, während Zurich die Risikoversicherung und den Service übernimmt. Vita-Kunden profitieren von den Kernkompetenzen beider Partnerinnen: Über die Vita Sammelstiftungen sind sie am Anlageerfolg beteiligt, der den versicherten Personen zugutekommt. Und Zurich steht ihnen als eine starke Versicherungspartnerin zur Seite, die die Rentenzahlungen sichert, die Risiken deckt und einen erstklassigen Service bietet.

Mehr Infos zur Vita.ch

Was sind Anlagestiftungen?

Anlagestiftungen sind Einrichtungen, die der beruflichen Vorsorge dienen. Sie können zur gemeinsamen Anlage und Verwaltung von Vorsorgegeldern gegründet werden. Es handelt sich folglich um eine spezielle Form einer Stiftung in der Schweiz, die sich auf die professionelle Verwaltung und Anlage von Vermögenswerten konzentriert. Sie sind exklusiv für Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und 3a-Einrichtungen und damit für institutionelle Anleger bestimmt.

Was ist die Zürich Anlagestiftung?

Die Zürich Anlagestiftung ist mit einem verwalteten Vermögen von mehr als 22 Milliarden Schweizer Franken die grösste bankenunabhängige Anlagestiftung der Schweiz. Seit ihrer Gründung im Jahr 1999 bietet sie Vorsorgeeinrichtungen ein umfassendes Angebot, um Kapitalanlagen wirkungsvoll zu investieren. Die Stiftung hat ihren Sitz in Zürich und untersteht der Aufsicht durch die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) in Bern.

Mehr Infos zur Zurich Anlagestiftung

Ratgeber BVG

In unseren Ratgeber-Artikel finden Sie wissenswerte Informationen zum Thema BVG
BVG-ABC

BVG-ABC

Klartext statt Fachchinesisch in der beruflichen Vorsorge – häufig verwendete Fachbegriffe einfach und verständlich erklärt.
Fairplay in der  Beruflichen Vorsorge

Fairplay in der Beruflichen Vorsorge

Vita und Zurich bieten KMU verschiedene Modelle in der zweiten Säule an, welche die Anlagechancen optimieren und das Ausmass der ungewollten Umverteilung reduzieren oder ganz ohne Umverteilung auskommen.
Let’s talk about … berufliche Vorsorge

Let’s talk about … berufliche Vorsorge

Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitenden über das Thema «Pensionskasse»? Die meisten KMU-Führungspersonen würden diese Frage mit «nein» oder «nur selten» beantworten.
«Wenn man sich endlich Gedanken zur beruflichen Vorsorge macht, kann es schon zu spät sein»

«Wenn man sich endlich Gedanken zur beruflichen Vorsorge macht, kann es schon zu spät sein»

Persönliche Fehlentscheide bei der eigenen beruflichen Vorsorge können schwerwiegende Konsequenzen haben.
Frau, Mann und Sparschwein

Machen wir Vorsorge zum Thema

Das Geld aus der 2. Säule, der Pensionskasse, bildet oft den grössten Baustein für das Einkommen im Alter. Für eine gute Absicherung sollte jede und jeder von uns möglichst genau wissen, aus welcher Säule wie viel Geld fliessen wird. So kann man für die Zukunft planen und mögliche Lücken schliessen.
Ein Arzt sitzt am Tisch und betrachtet ein Röntgenbild

Das UVG einfach und kompakt erklärt

Wie funktioniert eigentlich die obligatorische Unfallversicherung – und wer ist abgesichert? Unser kompakter Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen rund ums Thema.

Was Sie auch noch interessieren könnte

Zwei Männer unterhalten sich in einem Innenhof.

Versicherung für Pensions­kassen

Schadenersatzforderungen schmerzen. Mit der Vermögensversicherung sind Pensionskassen und Vorsorgeeinrichtungen vor finanziellen Folgen geschützt.

Mehrere Geschäftsmänner sitzen an einem Tisch.

Lösungen für Stif­tun­gen

Suchen Sie professionelle Unterstützung für Ihre firmeneigene Pensionskasse oder Sammelstiftung? Zurich ist der richtige Partner.

Teaser Bild Vater und Sohn

Lösungen für Privatpersonen

Irgendwann ist der da: der letzte Arbeitstag. Es lohnt sich, den Ruhestand frühzeitig zu planen und finanzielle Weichen zu stellen. Damit Ihre Finanzen im Alter ausreichen, um neue Freiräume zu geniessen und Ihren Alltag zu meistern.