Hochzeitsversicherung

Die schönsten Momente im Leben - ein Hochzeitspaar in der Natur

Hochzeitsversicherung – Nur bei Zurich

Die Hochzeit ist ein ganz besonderer Tag im Leben und hoffentlich wird er mindestens so schön verlaufen, wie Sie sich das erträumt haben. Falls doch etwas dazwischenkommt und das Fest ausfällt oder verschoben werden muss, schützt Sie die Hochzeitsversicherung immerhin vor den finanziellen Folgen.

Neu auch für freie Trauungen

Egal, ob klassisch oder mit einer freien Trauung - die Annullierungskosten sind bis CHF 20'000 gedeckt.

Welt

Europaweit geschützt

Die Hochzeitsversicherung gilt für Hochzeitsfeiern in ganz Europa.

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Ganz einfach online abschliessen

Schliessen Sie jetzt mit wenigen Klicks online ab, für einmalig CHF 135.

Vorteile im Überblick

  • Bei Absage oder Verschiebung der Hochzeitsfeier(n) sind Sie finanziell abgesichert.
  • Kranker Brautvater? Insolvenz des Veranstalters? Die Hochzeitsversicherung deckt zahlreiche Gründe ab, welche zur Absage oder Verschiebung der Hochzeit führen können.
  • Versichert sind Annullierungskosten bis zu CHF 20'000.
  • Sie bezahlen nur CHF 135 und sind ein Jahr lang abgesichert – europaweit.
  • Auch Hochzeitsfeiern im Rahmen einer freien Trauung oder nach der Eintragung der Partnerschaft sind versichert.
  • Die Hochzeitsversicherung eignet sich sehr gut als Geschenk – schliessen Sie direkt online ab und bereiten Sie dem Hochzeitspaar eine Freude.

Haben Sie Fragen?

Ist auch mein Hochzeitskleid versichert?

Nein, Gegenstand der Versicherung sind die Hochzeitsfeier bzw. die vertraglich geschuldeten Annullierungskosten. Das Hochzeitskleid und beispielsweise auch die Trauringe sind somit nicht versichert. Möchten Sie diese auch versichern (z.B. gegen Schäden oder Verlust)? Dann werfen Sie doch einen Blick auf unsere Wertsachenversicherung.

Welche Ereignisse sind versichert?

Versichert ist eine Verschiebung oder Absage der Hochzeitsfeier(n) als Folge der nachstehenden Ereignisse (kein Versicherungsschutz besteht, wenn ein solches Ereignis mit der Corona-Pandemie im Zusammenhang steht, siehe Art. 8 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen):

  • Wenn ein Hochzeitspartner, Trauzeuge oder naher Angehöriger (Kinder, Eltern, Grosseltern, Geschwister) schwer erkrankt, verunfallt oder gar verstirbt.
  • Wenn ein Hochzeitspartner, Trauzeuge oder naher Angehöriger (Kinder, Eltern, Grosseltern, Geschwister) nicht anreisen kann, weil sein Verkehrsmittel ausfällt.
  • Wenn geplante Veranstaltungsräume wegen eines Feuer- oder Wasserschadens, eines Elementarereignisses, eines Erdbebens oder aufgrund einer Doppelbuchung nicht benutzt werden können.
  • Wenn der Veranstalter oder ein anderer Dienstleister, welcher mit der Durchführung der Hochzeitsfeier beauftragt ist, insolvent wird.
  • Wenn wegen eines häuslichen Notfalls wie einem Einbruchdiebstahl, Feuer- oder Wasserschaden, einem Elementarereignis oder Erdbeben die Anwesenheit eines Hochzeitspartners zu Hause unerlässlich ist.

Was ist nicht versichert?

Wichtige nicht versicherte Fälle sind unter anderem die nachfolgenden – die vollständige Aufzählung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen:

  • Ereignisse, die bei Abschluss bereits eingetreten sind oder deren Eintritt erkennbar war
  • Eine Absage der Hochzeitsfeier im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Geburt, sofern der erwartete Geburtstermin weniger als 2 Monate vor oder nach dem Termin der Trauung bzw. Hochzeitsfeier liegt
  • Schäden im Zusammenhang mit Epidemien und Pandemien

Unsere Hochzeitsfeier findet ausserhalb von der Schweiz statt, sind wir trotzdem versichert?

Ja, sofern die Hochzeitsfeier in Europa stattfindet. Relevant ist die geografische Zugehörigkeit zum Kontinent Europa. Versichert sind somit Hochzeitsfeiern in sämtlichen zum europäischen Kontinent zählenden Staaten, ohne deren Überseegebiete. Der Geltungsbereich endet im Osten mit dem europäischen Teil der Türkei, Aserbeidschan, Armenien und Georgien sowie mit dem Gebirgskamm des Ural.

Wie viel erhalte ich im Schadenfall?

Die Hochzeitsversicherung übernimmt die bei einer Annullation vertraglich geschuldeten Stornokosten bis zu CHF 20'000. Darunter fallen auch vergeblich geleistete Anzahlungen. Beispiele von Kosten, die übernommen werden, sind: Reservationsgebühren für die Location, Anzahlungen für Blumenschmuck, Torten oder Verkehrsmittel, eine vertraglich vereinbarte Mindestkonsumation im Restaurant oder eine Honoraranzahlung für den Fotografen. Nicht gedeckt sind hingegen z.B. die Kosten für das Hochzeitskleid oder von den Gästen selbst bezahlte Übernachtungskosten.

Kann mir Zurich eine Offerte zusenden?

Wir haben die Hochzeitsversicherung als ganz einfaches Produkt entwickelt, das Sie direkt online abschliessen können – zum einheitlichen Preis von CHF 135. Deshalb können wir keine individuellen Offerten erstellen.

Für wie lange schliesse ich einen Vertrag ab?

Die Laufzeit der Hochzeitsversicherung beträgt ein Jahr. Anschliessend läuft die Versicherung automatisch ab. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Versicherungsschutz besteht, wenn sowohl die Trauung als auch die Hochzeitsfeier in die Dauer des Versicherungsschutzes fallen und deren Daten definitiv festgelegt sind.

Unsere Hochzeitsfeier findet erst in eineinhalb Jahren statt, kann ich auch eine längere Laufzeit auswählen?

Sie können den Versicherungsbeginn auf sechs Monate in der Zukunft ansetzen, die Laufzeit von einem Jahr kann allerdings nicht angepasst werden. Findet Ihre Hochzeitsfeier beispielsweise erst in zwei Jahren statt, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich für in einem halben Jahr eine Erinnerung setzen, damit Sie die Hochzeitsversicherung dann abschliessen können. Bitte beachten Sie allerdings, dass für den Versicherungsschutz das Trauungsdatum sowie das Datum der Hochzeitsfeier definitiv festgelegt sein müssen.

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