Segelboot

Bootsversicherung

Die Zurich Wasserfahrzeugversicherung schützt Sie und Ihr Boot.

Gute Gründe für die Bootsversicherung

Vor finanziellen Folgen geschützt

Wählen Sie Ihre Versicherungssumme in der Haftpflicht – bis zu 10 Mio. CHF pro Ereignis. Das gibt Ihnen Sicherheit, wenn etwas schiefgeht.

Blitz

Gelassen im Schadenfall

Entscheiden Sie sich für eine Vollkasko ohne Prämienstufensystem, wird Ihre Prämie im Schadenfall nicht automatisch erhöht.

Advocacy

Dumm gelaufen – Sie sind trotzdem sicher

Grobfahrlässigkeit ist bei Zurich automatisch eingeschlossen – in der Haftpflicht und auch in der Vollkasko.

Versicherungsleistungen

Bei uns können Sie Ihre Bootsversicherung passend auf Ihre individuellen Bedürfnisse zusammenstellen.

Haftpflicht

  • Die Haftpflichtversicherung ist für Motorschiffe oder Segelschiffe mit einer Segelfläche über 15 Quadratmeter gesetzlich vorgeschrieben
  • Versichert sind Sach- und Personenschäden, die Eigentümer, Halter, Schiffsführer, Besatzungsmitglieder sowie Benützer von Wasserfahrzeugen und gezogene Personen anderen zufügen
  • Wir wehren ungerechtfertigte Ansprüche anderer ab
  • Versicherungssumme bis 10 Mio. Schweizer Franken pro Ereignis wählbar
  • Grobfahrlässigkeitsschutz ist automatisch mitversichert, d.h. Zurich verzichtet darauf, die Kosten eines grobfahrlässig verursachten Schadens von Ihnen zurückzufordern (Ausnahme: bei Alkohol, Fahrunfähigkeit und krass übersetzter Geschwindigkeit)
  • Ansprüche von gezogenen Personen (z.B. Wasserskifahrer) gegenüber dem Vesicherten können optional versichert werden.

Vollkasko

Wenn Sie Ihr Schiff umfassend schützen möchten, bietet Ihnen die Vollkasko-Versicherung den optimalen Rundum-Schutz:

  • Die Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden an Ihrem Wasserfahrzeug, die durch gewaltsame Beschädigung wie zum Beispiel Anprall, Zusammenstoss, Strandung sowie Schäden durch Windeinwirkung, Kentern, Sinken entstehen
  • Bei Totalschaden erhalten Sie 100% Neuwertentschädigung bis zum 4. Betriebsjahr Ihres Wasserfahrzeuges
  • Grobfahrlässigkeitsschutz ist automatisch mitversichert, d.h. bei einem grobfahrlässig verursachten Kollisionsschaden verzichtet Zurich auf eine Leistungskürzung (Ausnahme: bei Alkohol, Fahrunfähigkeit und krass übersetzter Geschwindigkeit)
  • Zudem sind die unter Teilkasko aufgeführten Schäden sowie Elementarschäden an Land und auf dem Wasser mitversichert.

Teilkasko

  • Mit der Teilkaskoversicherung ist Ihr Wasserfahrzeug versichert gegen Diebstahl, Feuer, Glasbruch und Elementarschäden an Land (z.B. Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Schneerutsch, herabfallendes Eis, Schneedruck).

Mehr Details

  • Haftpflichtversicherung ohne Selbstbehalt
  • Klubinterne Segelregatten sind zuschlagsfrei mitversichert
  • Ausdehnung auf Küstengewässer versicherbar
  • 100% Neuwertentschädigung bis zum 4. Betriebsjahr bei Totalschaden
  • Unfallversicherung für alle Insassen inkl. Wasserskifahrer
  • Notwendige Kosten für das Bergen, Abschleppen und Transportieren sind bis zur Höhe der Totalschadenentschädigung in der Kasko mitversichert

Zusatzversicherungen

  • Der Versicherungsschutz kann auf europäische Küstengewässer ausgedehnt werden (bis 12 nautische Für Hochsee-Yachten unter Schweizer Flagge ist eine Erweiterung auf Zone B oder C in der Haftpflichtversicherung möglich
  • Die Verwendung des Wasserfahrzeuges zu klubexternen Segelregatten kann in der Kasko versichert werden
  • Loses Zubehör und mitgeführte persönliche Sachen der Benützer sind bis zur vereinbarten Summe mitversichert, wenn diese gleichzeitig mit dem Wasserfahrzeug beschädigt oder aus dem Wasserfahrzeug gestohlen werden. Unter persönliche Sachen fallen zum Beispiel elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets, Navigationsgeräte sowie Handelswaren und Sachen, die der Berufsausübung dienen.
  • In der Teilkasko können Elementarschäden beim Stillliegen des Wasserfahrzeuges auf dem Wasser versichert werden.

Unfall

  • Die Unfallversicherung von Zurich schützt alle Personen auf dem Schiff, die gezogenen Personen sowie die Unfallhelfer, die den Insassen Hilfe leisten vor den finanziellen Folgen eines Unfalls
  • Sie erbringt Leistungen bei Todesfall, Invalidität oder vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und zahlt Spitaltaggeld während eines Spitalaufenthaltes
  • Versichert sind auch die Heilungskosten innerhalb von fünf Jahren nach dem Unfalltag. Bei einer stationären Behandlung im Spital übernehmen wir sogar die private Abteilung
  • Die Leistungserbringung erfolgt sofort nach einem Unfall, auch wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist
  • Versichert sind auch die Heilungskosten bis zu 5'000 Schweizer Franken, wenn mitgeführte Haustiere im Wasserfahrzeug verletzt werden.

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Panne am Strand.

24/7 Pannenhilfe

Geniessen Sie stets freie Fahrt mit Auto, Motorrad oder Roller im In- und Ausland. Die Pannenhilfeversicherung mit Abschleppdienst.

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Wenn Sie besondere Verantwortung tragen, zum Beispiel in der Familie oder als Unternehmer, sollten Sie sich um die finanzielle Absicherung im Todesfall kümmern.

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Ob Haftpflicht, Kollision oder Teilkasko: Von Zurich erhalten Sie eine optimale Auswahl an Deckungslösungen für Ihre individuelle Autoversicherung.