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Berufliche Vorsorge: Alles zu seiner Zeit
Ambitioniertes Start-up oder stolzes Traditionsunternehmen? Die Bedürfnisse
bei der beruflichen Vorsorge können sich im Laufe der Zeit stark verändern. vita.ch
GUT ZU WISSEN
 Vita Relax:
Lösung für Start-ups
Kleiner Aufwand, grosse Wirkung:
Die Pensionskassenlösung Vita Relax ist auf die Bedürfnisse von Start-ups zugeschnitten, die ihre berufliche Vor- sorge sicher und unkompliziert managen wollen. Die Risiken werden vollständig von Zurich getragen – für maximale Sicherheit.
Ist die Firma auf Erfolgskurs, lohnt es sich, die Pensionskassenlösung den höheren Ansprüchen anzupassen. Grosszügige Leistungen in der beruf- lichen Vorsorge können auch dabei helfen, qualifizierte Talente zu gewinnen und zu binden.
 Vita Classic: besonders flexibel
Vita Classic ist die Vorsorgelösung der Sammelstiftung Vita, einer der bedeu- tendsten Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz. Sie bietet viele Gestaltungs- möglichkeiten und lässt sich flexibel
auf die unternehmerischen Bedürfnisse zuschneiden. Dank der breit diversifizier- ten und nachhaltigen Anlagestrategie profitieren alle Unternehmen von stabi- len Anlageerträgen.
Wenn das Unternehmen eine gewisse Grösse erreicht hat, lohnt es sich zu fragen: «Wie viel Spielraum bietet uns die Pensionskasse?» Nun könnte eine BVG-Lösung mit erweiterten Vorsorge- leistungen zum Thema werden.
 Vita Invest:
höheres Renditepotenzial
Beim Angebot von Vita Invest für die berufliche Vorsorge wird für jedes Unter- nehmen nicht nur passgenau auf die Risikofähigkeit angelegt, sondern jedes Unternehmen erhält auch vollumfänglich die selbst erwirtschafteten Anlage- erträge – Erwerbstätige und Rentner profitieren im gleichen Ausmass.
Wenn das Unternehmen in andere Hände übergeht, ist es für Unternehme- rinnen und Unternehmer wichtig, die Rahmenbedingungen für die eigene Pensionierung im Rahmen einer indivi- duellen Finanz- und Pensionsplanung abzustecken.
Der Airbag für Firmen
Fehlentscheidungen können ein Unternehmen teuer zu stehen kommen. Und immer wieder hat die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ein Nachspiel. Eine Organ- haftpflichtversicherung schützt Firmen nun auch vor arbeitsrechtlichen Schadenersatzansprüchen.
Dominik Buholzer
Wird wegen Schwangerschaft das Arbeitsverhältnis mit einer Mitarbeiterin aufgelöst, kann dies das Unternehmen teuer zu stehen kommen: Das Gericht kann hohe Entschädigungszahlungen anordnen. Eine diskriminierende Kündi-
gung lag auch in diesem Fall vor: Eine Mitarbeiterin im Fachbereich Steuern erhält noch während der Probezeit die Kündigung, nachdem sie die Arbeit- geberin über ihre Schwangerschaft informiert hat. Sie hält die Kündigung für diskriminierend und fordert eine Entschädigung. Die Parteien einigen sich bei der Schlichtungsbehörde auf einen Vergleich. Die Gesuchstellerin erhält 20’000 Schweizer Franken Ent- schädigung.
Solche Verfahren bedeuten für die Unternehmen ein finanzielles Risiko und können bei Bekanntwerden mit einem Reputationsverlust einhergehen. Für
die betroffenen Personen bedeuten sie Stress und finanzielle Unsicherheit. Für beide Seiten sind sie oft sehr zeitintensiv. Dies auch, wenn sich die Entschädi-
gungsforderungen letztlich als unge- rechtfertigt erweisen.
Bei Zurich können sich Firmen neu nun mit einer Deckungserweiterung in der Organhaftpflichtversicherung dagegen absichern. Zudem unterstützt Zurich bei der Abwehr ungerechtfertigter For- derungen und übernimmt die Kosten für Anwälte, Sachverständige oder Gerichte.
Zurich schliesst damit eine Lücke. Denn die Organhaftpflichtversicherung – auch Directors and Officers Liability Insurance (D&O) genannt – ist in erster Linie ein Schutz für Topmanagerinnen und Topmanager und schützt typischer- weise im zivilrechtlichen Kontext nur das Vermögen von Organen und Angestellten des Unternehmens, nicht aber das Ver- mögen des Unternehmens selbst.
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