Autoversicherung

Autoversicherung

Die verlässliche Versicherung von Zurich für Ihr Auto. Stellen Sie sich Ihr individuelles Paket ganz nach Ihren Bedürfnissen zusammen. In jedem Fall profitieren Sie von unserem umfassenden Service und von Sonderkonditionen.

Apleona-Mieter profitieren exklusiv von 15% Spezialrabatt.

Schlüssel

Sofortige Hilfe

Im Schaden­fall erhalten Sie rasch Unter­stützung: Mit 27 Zurich Help Points und rund 200 Partnergaragen sorgen wir dafür, dass Ihr Fahrzeug schnell und gut repariert wird.

Unfall

Lebenslange Garantie

Wir stehen für die Qualität unserer Reparaturen ein - mit einer lebenslangen Garantie.

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Kostenloses Ersatzauto

Wir machen Sie umgehend wieder mobil, falls Ihr Auto beschädigt ist oder gestohlen wurde.

Leistungen im Überblick

  • Unser Service überzeugt: Zurich zählt zu den führenden Autoversicherern der Schweiz
  • Wir machen Sie umgehend wieder mobil, falls Ihr Auto beschädigt ist oder gestohlen wurde
  • Sondertarif für umweltfreundliche Fahrzeuge
  • Ihre Prämie wird nach einem Schadenfall nicht mehr automatisch erhöht.
  • Ihr Selbstbehalt reduziert sich nach drei Jahren ohne Unfall um CHF 500. Und nach weiteren drei Jahren nochmals um CHF 500.
  • Vorteile für junge Lenker bis zum 25. Geburtstag

Versicherungsleistungen

Ob Kollisionskasko oder Teilkasko: Bei uns können Sie Ihre Autoversicherung passend auf Ihre individuellen Bedürfnisse zusammenstellen.

Zurich Help Points

Help Point PLUS

  • Sie profitieren zusätzlich zu den oben genannten Help-Point-Dienstleitungen von einem Rabatt auf der Kaskoprämie
  • Sie verpflichten sich, sämtliche Reparaturen in einer Partnergarage von Zurich ausführen zu lassen
  • Wir organisieren die Reparatur für Sie.
  • Nachhaltig und schnell: Glasschäden bis zu 3 cm Durchmesser reparieren wir direkt vor Ort. Das spart Zeit und vermeidet Abfall.
  • Immer in Ihrer Nähe: 27 Help Points und 250 Partnergaragen helfen engagiert und unkompliziert.
  • Für die Qualität Ihrer Reparatur stehen wir ein - mit einer lebenslangen Garantie.
  • Bei uns sind Sie sofort wieder mobil dank ÖV-Ticket, Taxi-Gutschein oder Gratis-Ersatzauto.

Haftpflichtversicherung (obligatorisch) inkl. Bonusschutz

  • Die Haftpflicht­versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben
  • Versichert sind Sach- und Personenschäden, die Sie mit Ihrem Auto anderen zufügen
  • Wir wehren ungerechtfertigte Ansprüche anderer ab
  • Versicherungs­summe bis CHF 100 Mio. pro Ereignis
  • Keine Erhöhung der Prämie im Schadenfall

Sie benötigen die Haftpflicht­versicherung für die Einlösung Ihres Fahrzeugs beim Strassen­verkehrsamt.

Optional wählbar: Grobfahrlässigkeitsschutz
Zurich verzichtet darauf, die Kosten eines grobfahrlässig verursachten Schadens von Ihnen zurück­zufordern (Ausnahme: Alkohol, Fahr­unfähigkeit, Geschwin­digkeits­delikt, wag­halsiges Überholen, Teilnahme an nicht bewilligten Rennen mit Motor­fahrzeugen).

Kollision (Vollkaskoversicherung) inkl. Bonusschutz

  • Die Kollisionskaskoversicherung übernimmt Schäden an Ihrem eigenen Auto, die durch Zusammenstoss, Absturz oder Einsinken entstehen
  • Zurich erbringt auch Leistungen bei einem selbst verschuldeten Unfall
  • Kollisionskasko- und Teilkaskoversicherung ergeben zusammen eine Vollkaskoversicherung
  • Bei Totalschaden erhalten Sie 100% Neuwertentschädigung im 1. Betriebsjahr Ihres Autos (bis maximal zum bezahlten Kaufpreis)
  • Kollision (Vollkasko) inkl. Bonusschutz

Optional wählbar: Grobfahrlässigkeitsschutz
Zurich verzichtet bei einem grobfahrlässig verursachten Schaden auf eine Leistungskürzung (Ausnahme: Alkohol, Fahrunfähigkeit, Geschwindigkeitsdelikt).

Teilkaskoversicherung

  • Mit der Teilkaskoversicherung ist Ihr eigenes Auto versichert gegen Diebstahl (auch durch Car-Hacking), Feuer und Elementarschäden (z.B. Überschwemmung, Hagel, Felssturz, herabfallendes Eis)
  • Versichert sind auch Schäden bei Kollision mit Tieren und infolge von Vandalismus (z.B. Zerstechen der Reifen, Aufschlitzen des Cabrioletverdecks, Bemalen oder Besprayen der Lackierung) sowie Glasbruch

Optional wählbar: Cyber-Angriff
Versichert sind die Verschlüsselung, Beschädigung und Zerstörung der Software, die durch einen Hacker-Angriff am versicherten Fahrzeug entstehen. Zurich übernimmt die Kosten für die Wiederherstellung der Software bzw. der Hardware (z.B. Steuergerät) bis zu der in der Police festgelegten Versicherungssumme.

Optional wählbar: Parkschaden oder Parkschaden PLUS
Versichert sind Schäden, die durch unbekannte Fahrzeuge oder Personen an Ihrem parkierten Auto verursacht werden. Die Option Parkschaden deckt bis zu CHF 1'000 pro Ereignis. Die Option Parkschaden PLUS hat keine betragliche Limite. In beiden Fällen werden pro Kalenderjahr bis zu zwei Schäden bezahlt.

Optional wählbar: Glas PLUS
Versichert sind sämtliche Bruchschäden an Fahrzeugteilen aus Glas oder aus Materialien, die als Glasersatz dienen (z.B. Plexiglas). Mitversichert sind auch Scheinwerfer (z.B. LED oder Xenon), die durch einen Glasbruch zerstört werden.

Optional wählbar: Mitgeführte Sachen
Werden neben Ihrem Auto auch Ihre oder die von den Insassen mitgeführten Gegenstände beschädigt oder werden solche aus dem abgeschlossenen Fahrzeug gestohlen, sind diese bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert. Unter mitgeführte Sachen fallen zum Beispiel elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets, Navigationsgeräte sowie Handelswaren und Sachen, die der Berufsausübung dienen. Versichert sind auch die Heilungskosten bis zu CHF 5'000 für mitfahrende Haustiere.

Weitere Leistungen

Pannenhilfe

Optional wählbar: Pannenhilfe Schweiz/FL mit Ersatzfahrzeug

  • Sie gilt in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein
  • Zurich übernimmt die Organisation und die Kosten der Pannenhilfe vor Ort inklusive Ersatz von Kleinteilen
  • Wir übernehmen Abschlepp- sowie Bergungskosten des Fahrzeugs
  • Mehrkosten für ein Ersatzfahrzeug während der Dauer der Reparatur, die notwendige Unterkunft, die Weiterreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrzeugüberführung in der Schweiz sind versichert
  • Pro Ereignis zahlt Zurich für alle Leistungen zusammen bis zu CHF 1'000

Optional wählbar: Pannenhilfe Europa mit Ersatzfahrzeug

  • Sie gilt in Europa gemäss Beschreibung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
  • Zurich übernimmt die Organisation und die Kosten der Pannenhilfe vor Ort inklusive Ersatz von Kleinteilen
  • Wir übernehmen Abschleppkosten
  • Bergungskosten des Fahrzeugs sind bis zu CHF 2'000 versichert
  • Mehrkosten für ein Ersatzfahrzeug während der Dauer der Reparatur, die notwendige Unterkunft, die Weiterreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrzeugüberführung in die Schweiz sind bis zu CHF 5'000 versichert
  • Zurich übernimmt die Rückführung des Fahrzeugs aus dem Ausland

Unfall

  • Die Unfallversicherung von Zurich schützt Sie und die Insassen Ihres Fahrzeugs vor den finanziellen Folgen eines Unfalls
  • Sie erbringt Leistungen bei Todesfall, Invalidität oder vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und zahlt Spitaltaggeld während eines Spitalaufenthaltes
  • Versichert sind auch die Heilungskosten innerhalb von fünf Jahren nach dem Unfalltag, bei einer stationären Behandlung im Spital übernehmen wir sogar die private Abteilung
  • Die Leistungserbringung erfolgt sofort nach einem Unfall, auch wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist
  • Die Unfallversicherung für Sie und Ihre Familie gilt auch in fremden Autos

Vorteile für Junge

Zurich bietet speziell für junge Lenker vor dem Erreichen des 25. Lebensjahres viele Vorteile:

  • Schadenfreiheitsbonus: Nach drei Jahren ohne Schaden erhalten Sie 10 Prozent Ihrer Prämie zurück
  • Ihre Prämie reduziert sich bis zum 25. Geburtstag Jahr für Jahr
  • Familienbonus: Wenn Ihre Eltern bereits zwei Verträge bei Zurich haben, erhalten Sie 15 Prozent Rabatt

Kaufpreisschutz

  • Bei einem Totalschaden bis zum 5. Betriebsjahr Ihres Fahrzeuges entschädigen wir Ihnen 100% des Kaufpreises.

Verkehrsrechtsschutz von Orion (1 Jahr gratis)

  • Bei rechtlichen Fragen werden Sie kostenlos durch die Experten von Orion beraten.
  • Sie haben freie Anwaltswahl bei einem Gerichtsfall, die Kosten übernimmt Orion; Gerichts- und Verfahrenskosten sind mitversichert.
  • Orion übernimmt Prozessentschädigungen an die Gegenpartei. 
  • Auch beim grössten Missgeschick gibt es keinen Grobfahrlässigkeitsabzug.
  • Versicherungssumme bis CH 600‘000 pro Ereignis.

* Träger der Rechtsschutzversicherung ist die Orion Rechtsschutz-Versicherung AG mit Sitz in Basel. Die Orion Rechtsschutz-Versicherung AG ist eine Tochtergesellschaft der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG.

E-Mobility Protect

  • Mit E-Mobility Protect ist Ihr Elektrofahrzeug rundum geschützt
  • Wählen Sie das komplette Gesamtpaket oder einzelne Deckungen
  • Versichert sind Schäden an der Hochvolt-Batterie, Diebstahl von und Beschädigung an Ladeinfrastruktur zu Hause oder in Ihrer Ferienwohnung sowie der Verlust von Ladekarten sowie die missbräuchliche Verwendung von Ladekarten und Lade-Apps.

Optional wählbar: Batterie PLUS 
Versichert sind Schäden, die durch Bedienungsfehler, Überspannung, Überstrom, Tiefenentladung sowie Fehlfunktion des Ladegerätes an der Hochvolt-Batterie (HV-Batterie) entstehen. Versicherungsschutz besteht, wenn die HV-Batterie in den ersten drei Betriebsjahren einen aussergewöhnlichen Kapazitätsverlust von mehr als 50% erleidet. Zurich übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz einer HV-Batterie. Die Maximalentschädigung ist bis zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges begrenzt. Zudem sind im Zusammenhang mit einem Schaden Entsorgungskosten bis CHF 2’000 gedeckt.

Optional wählbar: Ladestation und Zubehör Schutz
Versichert sind Diebstahl von und Beschädigungen an Ladestationen (z.B. Wallbox) und Ladezubehör (z.B. mobile Ladestationen und –Geräte, Ladekabel sowie Taschen und Adapter). Versichert sind Schäden, die  durch Überspannung, Kurzschluss, Bedienungsfehler und Fehlfunktionen, Anprallen, Umstürzen, Vandalismus, Brand, Blitzschlag, Hochwasser etc. entstehen. Zurich zahlt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz einer gleichwertigen Sache bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bei Ladestationen ab dem 5. Betriebsjahr reduziert sich die Entschädigung entsprechend der Betriebsdauer. 

Optional wählbar: Ladekarte und -App Schutz
Zurich übernimmt die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme bei Verlust der Ladekarte sowie bei Schäden, die durch die missbräuchliche Verwendung der Ladekarte respektive Lade-App durch Dritte entstehen. Die Sperr- und Ersatzgebühren sind mitversichert. Auch die Ladekarten und Lade-Apps von Ihren Familienmitgliedern sind mitversichert.

Digitaler Fahrzeugassistent von autoSense**

  • Mit dem cleveren Fahrzeugassistenten von autoSense haben Sie einen schlauen Mitfahrer an Board. Adapter im Auto einstecken, App herunterladen und schon haben Sie Ihre Fahrzeugdaten jederzeit auf Ihrem Smartphone. 
  • Für Zurich Kunden ist der autoSense Adapter Basic gratis und kann einfach online bestellt werden.
  • Alles in einer App: Fahrzeugdiagnose, Fahrtenbuch, Fahrzeugortung und Fahrverhalten. 
  • Der SOS-Button von Zurich verbindet bei einer Panne oder einem Unfall direkt mit dem SOS-Team und übermittelt mit Ihrem Einverständnis die GPS-Daten. Dadurch erhalten Sie noch schnellere Hilfe vor Ort.
  • Zugriff auf weitere exklusive Services dank der Zusammenarbeit mit Partnern wie AMAG oder Swisscom.

** Erbringerin der Dienstleistungen ist autoSense AG mit Sitz in Zürich.

Exklusiv beim Versicherungsberater

  • Mit dem Schadenfreiheitsbonus profitieren Sie nach drei schadenfreien Jahren von 10% Prämienrückerstattung
  • Europaweiter Verkehrsrechtsschutz: Unterstützt Sie bei Rechtsfällen als Eigentümer, Halter, Lenker oder Insasse eines Autos sowie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit z.B. Patientenrecht und Fahrzeugvertragsrecht
  • Wir bieten attraktive Versicherungslösungen für Sammler- und Veteranenfahrzeuge

Das fragen andere Kunden

Was ist Grobfahrlässigkeitsschutz?

Verursacht man grobfahrlässig einen Schaden, kann man dafür von der Versicherung, die dafür eine Leistung erbracht hat, belangt werden oder die Versicherung kann die Leistung kürzen. Ein Beispiel: Sie überfahren aus Unachtsamkeit ein Rotlichtsignal und es kommt zu einem Unfall.

Verfügen Sie jedoch über eine Zusatzvereinbarung Grobfahr­lässigkeits­schutz, so verzichtet Zurich auf das Rückgriffs- bzw. Kürzungsrecht – es sei denn, es greift eine der folgenden Ausnahmen: Alkohol, Fahrunfähigkeit, Geschwindigkeitsdelikt, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.

Wie löse ich ein Auto ein?

Schliessen Sie zuerst eine Motor­fahrzeug­versicherung ab. Das Versicherungs­unternehmen übermittelt anschliessend dem zuständigen Strassen­verkehrs­amt den elektronischen Versicherungs­nachweis. Danach gehen Sie oder Ihr Garagist mit dem bisherigen Fahrzeug­ausweis im Original, oder bei einem Neu­fahrzeug mit dem Prüfungs­bericht, zum Strassen­verkehrsamt. Dieses händigt Ihnen schliesslich die Kontroll­schilder sowie den neuen Fahrzeug­ausweis aus. Oft ist es auch möglich, den Fahrzeug­ausweis im Original per Post an das Strassen­verkehrsamt zu senden. Die Schilder und den neuen Ausweis erhalten Sie in diesem Fall ebenfalls per Post. Informieren Sie sich am besten auf der Webseite des zuständigen Strassen­verkehrs­amtes, ob es diese Möglichkeit anbietet.

Für das Einlösen von Import­fahrzeugen benötigen Sie einen Verzollungs­nachweis. Die Zollstelle stellt Ihnen für die Zulassung beim kantonalen Strassen­verkehrsamt einen Prüf­bericht Form 13.20 A aus.

Kann ich ein Wohnmobil bei Ihnen versichern?

Ja, die Zurich Motorfahrzeugversicherung kommt für Wohnmobile infrage. Der Versicherungsschutz kann individuell vereinbart werden, wobei die Berechnung der Prämie nicht online möglich ist. Rufen Sie uns zu diesem Zweck unter 0800 80 80 80 an oder kontaktieren Sie Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater. Lesen Sie hier wie Sie Ihr Wohnmobil richtig versichern

Was ist der Unterschied zwischen den Versicherungsvarianten Parkschaden und Parkschaden PLUS?

Diese beiden Versicherungen unterscheiden sich im Deckungsbetrag. Während sie beide für Schäden aufkommen, die von unbekannten Fahrzeugen oder Personen an Ihrem parkierten Fahrzeug verursacht wurden – bei beiden Versicherungen bis zu zwei Schadenfälle pro Jahr – liegt der Höchstbetrag bei der Option Parkschaden bei 1’000 Franken pro Schadenfall. Bei Parkschaden PLUS hingegen besteht keine Limite beim Betrag.

Bin ich auch im Ausland geschützt?

Die Versicherung gilt in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein sowie in vielen Staaten Europas und Mittelmeeranrainer- und Inselstaaten. In folgenden Staaten gilt sie dabei nicht: Weissrussland, Moldawien, Ukraine, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbeidschan, Kasachstan, Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen und Syrien.

Die Pannenhilfe CH/FL gilt nur für Schadenereignisse, die sich in der Schweiz oder in Liechtenstein ereignen.

Was kostet die Pannenhilfe?

Sie können zwischen zwei Deckungsoptionen wählen:

- Pannenhilfe CH/FL für 19 Franken
- Pannenhilfe CH/FL mit Ersatzfahrzeug für 39 Franken
- Pannenhilfe Europa inkl. Ersatzfahrzeug für 84 Franken

Bekomme ich beim Help Point auch ein Ersatzfahrzeug?

Wenn Sie Ihr Auto bei einem versicherten Kaskoereignis in einem der Zurich Help Points reparieren lassen, bleiben Sie mobil: mit einem Ersatzwagen (soweit verfügbar), einem Taxi oder den öffentlichen Verkehrsmitteln. Zudem erhalten Sie eine lebenslange Garantie gemäss Garantiepass.

Die Zurich Help Points helfen Ihnen im Schadenfall jederzeit und überall. Sie erreichen uns rund um die Uhr und gratis unter der 24-Stunden-Gratisnummer 0800 80 80 80 sowie  online. Auch im Ausland sind wir für Sie da – unter +41 44 628 08 08.

Gilt die Pannenhilfe für das versicherte Fahrzeug oder für bestimmte Personen?

Die Pannenhilfe gilt für das in der Police versicherte Fahrzeug und einen von diesem Fahrzeug gezogenen Anhänger. Der Versicherungsschutz gilt für alle Insassinnen und Insassen, was die Lenkerin bzw. den Lenker einschliesst.

Kann ich eine Autoversicherung abschliessen, obwohl ich erst den Lernfahrausweis habe?

Ja, das ist möglich.

Bin ich auch dann versichert, wenn eine andere Person mein Auto fährt?

Als Versicherungsnehmerin bzw.  -nehmer, Halterin bzw. Halter oder auch Eigentümerin bzw. Eigentümer des versicherten Fahrzeugs sind Sie auch dann versichert, wenn dieses von einer anderen Person gelenkt wird. Im Einzelnen sind jedoch die anwendbaren Bestimmungen und Ausschlüsse von den Versicherungsdeckungen zu beachten.

Gibt es Rabatte oder Vergünstigungen für Junglenkerinnen und -lenker?

Zurich bietet speziell für junge Leute vor dem Erreichen des 25. Lebensjahres viele Vorteile:

- Schadenfreiheitsbonus: Nach drei Jahren ohne Schaden erhalten Sie 10 Prozent Ihrer Prämie zurück.
- Ihre Prämie reduziert sich bis zum 25. Geburtstag Jahr für Jahr.
- Familienbonus: Wenn Ihre Eltern bereits zwei Verträge bei Zurich haben, erhalten Sie 15 Prozent Rabatt.

Kann die Versicherung auch für nur ein Jahr abgeschlossen werden?

Die Versicherung kann mit einer Vertragsdauer von einem Jahr abgeschlossen werden. Wird der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um ein Jahr.

Was kann der digitale Fahrzeugassistent von autoSense?

Mit dem cleveren Fahrzeugassistenten von autoSense haben Sie einen schlauen Mitfahrer an Board. Adapter im Auto einstecken, App herunterladen und schon haben Sie Ihre Fahrzeugdaten jederzeit auf Ihrem Smartphone. Fahrzeugdiagnose, Fahrtenbuch, Fahrzeugortung und Fahrverhalten finden Sie damit kinderleicht in einer App. Dank der Zusammenarbeit mit Partnern wie Zurich Versicherung, AMAG oder swisscom haben Sie in der App Zugriff auf weitere exklusive Services. So verbindet Sie beispielsweise der SOS-Button von Zurich bei einer Panne oder einem Unfall direkt mit dem SOS-Team und übermittelt mit Ihrem Einverständnis die GPS-Daten. Dadurch erhalten Sie noch schnellere Hilfe vor Ort. Für Zurich Kunden ist der autoSense Adapter Basic gratis und kann einfach online bestellt werden.

Ihr Service

Mit der Auto­versicherung von Zurich sind Sie bestens abgesichert. Wir beraten Sie gerne.