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KUNDEN
Mehr als nur eine Unterschrift
Sysmosoft ermöglicht es, Ver­ träge digital sicher zu unter­ zeichnen. Privat­ und Retail­ banken in der Schweiz wissen das schon lange zu schätzen. Nun schickt sich das Scale­ up aus Yverdon­les­Bains an, Märkte ausserhalb der Lan­ desgrenzen zu erschliessen.
Dominik Buholzer
Marketing ist nicht die Sache von Sysmo­ soft. «Das überlassen wir lieber unseren Kunden», sagt Mitgründer Mark Vincent lachend. Beim Westschweizer Scale­up, einem Jungunternehmen, das bereits nachhaltig wirtschaftet, beschränkt man sich stattdessen auf das, was man kann: die elektronische Signatur. Davon ver­ steht Sysmosoft jede Menge. Mit «Let’s Sign» erfüllt das Unternehmen als eines der wenigen die gesetzlichen Vorschrif­ ten in der Schweiz für eine digitale Unter­ schrift. Dazu arbeitet Sysmosoft mit dem nationalen Qualified Trust Service Provi­ der QTSP zusammen, einem europaweit anerkannten Vertrauensdiensteanbieter. Kein Wunder, schwören Privat­ und Retailbanken in der Schweiz schon seit Längerem auf diese Lösung. «Unsere qualifizierte elektronische Signatur bietet die gleiche Rechtssicherheit wie eine Unterschrift von Hand», betont Vincent.
Einfache Handhabung, komplizierte Technik
Sysmosoft gibt es seit elf Jahren. Angefangen hatte alles mit Sicherheits­ lösungen für mobile Applikationen bevor man sich der elektronischen Sig­ natur annahm. Von Beginn an dabei
ist Zurich Schweiz. Die Wahl der Versi­ cherungspartnerin fiel aus Überzeugung. «Wir mögen den Spirit von Zurich», sagt Vincent. Er schätzt vor allem, dass die Versicherungsgesellschaft Interesse
an der Arbeit zeigt, die er und sein Team leisten. «Wir fühlen uns nicht als irgend­ ein anonymer Kunde, sondern als Part­ ner», sagt Vincent.
Die digitale Unterschrift ist in der Hand­ habung für die Kundinnen und Kunden
einfach. Doch dahinter versteckt sich eine komplizierte Technik. Dabei geht es längst nicht nur um das optische Erscheinungsbild der Unterschrift. Die elektronische Signatur muss aus­ schliesslich der Inhaberin oder dem Inhaber zugeordnet werden können.
Aus diesem Grund wird die Unterschrift mit elektronischen Informationen versehen. Anhand denen kann die Unterzeichnerin oder der Unterzeichner beziehungsweise der Signaturersteller identifiziert und die Integrität der signierten elektronischen Informationen überprüft werden. Die Empfänger können also erkennen, ob das Doku­ ment nach der Signatur verändert worden ist. In der Finanzwelt mit den unzähligen elektronischen Trans­ aktionen ist eine solche Lösung absolut zentral.
«Let’s Sign» von Sysmosoft hat den Vorteil, dass es auch ausserhalb
der Finanzbranche eingesetzt werden kann, beispielsweise im Energiesektor oder von Anwaltskanzleien. Dies
will das Westschweizer Unternehmen ausnützen und inskünftig verstärkt auch ausserhalb der Landesgrenzen neue Absatzmärkte erschliessen. Dazu ist Sysmosoft eine Kooperation mit Entrust eingegangen, einem welt­ weiten Provider von elektronischen Signaturen. Das Label Swissness ist dabei nur von Vorteil. «Die Vorschriften bezüglich elektronischer Signatur gehören zu den strengsten weltweit. Wenn du die erfüllst, dann gilt deine Lösung als sicher», sagt Vincent. Der Grundstein ist also schon mal gelegt.
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