Gut zu wissen
- Bei Hausangestellten, die weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, reicht von Gesetzes wegen die Versicherung für Berufsunfälle (während der Arbeit, auf dem direkten Arbeitsweg). Beschäftigte, die acht Stunden oder mehr pro Woche in Ihrem Haushalt arbeiten, sind auch gegen Nichtberufsunfälle (z.B. Skiunfall) zu versichern
- Einzelne Kantone schreiben im Rahmen von Normalarbeitsverträgen (NAV) für Arbeitnehmende, die in Privathaushalten beschäftigt sind, den Abschluss einer Krankenversicherung vor
- Für die Melde- und Beitragspflichten im Zusammenhang mit anderen Sozialversicherungen (z.B. AHV, IV, ALV) informiert Sie die Ausgleichskasse. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundes www.keine-schwarzarbeit.ch
- Diese Versicherung bietet Ihnen integrativ die Leistungen: Ärzte-/Klinik-Netzwerk (MediPoint) und Case Management