Führungskräfte haften gemäss Gesetz mit ihrem Privatvermögen für ihre Handlungen und Unterlassungen im Unternehmen, sofern ein Schadensanspruch besteht. Die Zurich D&O Versicherung ist die massgeschneiderte Lösung, mit der diese Haftung übernommen wird.
Deckung und Deckungserweiterungen
- Die Zurich D&O Versicherung versichert das Privatvermögen von Führungskräften im Fall von Schäden, die aus dem Organverhältnis der versicherten Person entstehen
- Ehegatten, eingetragene Partner, Erben und gesetzliche Vertreter sind mitversichert, sofern sie für Handlungen bzw. Unterlassungen der versicherten Person in Anspruch genommen werden
- Ausdehnung der Deckung auf die Gesellschaft sowie deren Tochtergesellschaften, falls diese ein Organ schadlos gehalten haben
- Zurich übernimmt Entschädigungszahlungen und Abwehrkosten bei Klagen