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«BusinessProtect» hilft, bestehende Strukturen und Geschäftskonstellationen abzusichern. Um eine plötzliche Einflussnahme durch andere Personen zu verhindern, haben sich die Partner entschieden, ihre Partnerschaft bei Schicksalsschlägen abzusichern. Sie haben vereinbart, dass im Falle des Todes eines Partners dessen Geschäftsanteile nicht an Dritte gelangen dürfen, sondern von den verbleibenden Partnern gekauft werden. Finanziell möglich ist dies dank einer «BusinessProtect»-Police von Zurich. Beziehungen, die niemand ersetzen kann Um die Unersetzbarkeit gewisser Personen geht es auch im Fall einer erfolgreichen Handelsfirma, die zwei Brüder miteinander betreiben. Hier steht allerdings weniger das gemeinsame Geschäftsverständnis im Zentrum als vielmehr die einzigartigen Kontakte der beiden Partner. Sie handeln mit Gütern, die sie weltweit direkt bei den Produzen- ten einkaufen. Bei den Gütern handelt es sich zwar um Massenprodukte, nur sehr wenige Hersteller produzieren allerdings nach der spezifischen Philo- sophie, die das Angebot der Handels- firma auszeichnet. Den zuverlässigen Nachschub mit den hochwertigen Waren haben sich die beiden Brüder durch jahrelange Reisen und den Auf- bau von starken Vertrauensbeziehungen zu den Produzenten erarbeitet. Noch heute befinden sich die Brüder viel auf Reisen. Oft führt sie ihr Geschäft in gefährliche Regionen. Würde einer der Brüder sterben, wäre die Hälfte des Umsatzes gefährdet – und somit die Existenz der ganzen Firma. Um das Unter- nehmen zu schützen, haben die Brüder einen Teil ihres Umsatzes bei Zurich versichert. Würde einer der beiden versterben, hätte der verbliebene Partner so die Möglichkeit, über Jahre eine neue Person einzuarbeiten, ohne dass diese sofort in der Lage sein müsste, den vollen Umsatzbeitrag des verstorbenen Bruders zu generieren. Zurich schützt alle drei Firmen So verschieden die Herausforderungen in den drei Beispielen sind – haben alle bei Zurich eine Lösung in der Versiche- rungspolice «BusinessProtect» gefun- den. Diese Kapitalversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Ausfällen oder Problemen, wenn eine Schlüssel- person der Firma stirbt. Personen mit Schlüsselfunktion können beispielswei- se Geschäftsinhaberinnen und -inhaber sein, eine IT-Leiterin, ein Geschäfts- führer, eine technische Leiterin, ein Ver- kaufsleiter oder eine Marketingleiterin. Obwohl der Gedanke unangenehm ist: Auch in der Schweiz sterben immer wieder Menschen vor dem Pensions- alter. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine von zwei Schlüsselpersonen vor dem Alter von 64 Jahren stirbt, liegt laut einer Zurich-internen Erhebung bei 12 Prozent. Bei drei Schlüssel- personen sind es bereits 18 Prozent, bei sechs Personen 32 Prozent. Stirbt eine in der Police abgesicherte Person, zahlt Zurich schnell und unkomp- liziert die vereinbarte Summe aus. Die- ses Kapital kann die Firma beispielweise verwenden, um die Firmenanteile der verstorbenen Person zu übernehmen, um einen Kredit zurückzuzahlen oder um einen Headhunter damit zu beauftragen, eine Fachperson zu suchen, die die ge- suchte Expertise der verstorbenen Person ersetzen kann. Fehlen in solchen Situationen die finan- ziellen Mittel, können sich Firmen mit schwerwiegenden Problemen konfron- tiert sehen: Wollen beispielsweise die 23