Bist du eine Frau und arbeitest in Teilzeit? Nimm jetzt deine finanzielle Zukunft in die Hand.

Zwei Frauen schauen sich ein Dokument an

Bist du eine Frau und arbeitest in Teilzeit? Nimm jetzt deine finanzielle Zukunft in die Hand.

In der Schweiz arbeiten momentan drei von fünf Frauen in Teilzeit und haben damit ein Modell gefunden, das gut zu ihrem Leben passt. Geht es dir auch so? Das Schweizer System der Altersvorsorge (Drei-Säulen-System) ist jedoch auf Menschen ausgerichtet, die bis zur Rente ohne Pause arbeiten und dabei ein Vollzeiteinkommen erzielen.

Viele Frauen ahnen, dass sie sich mit ihrer Absicherung fürs Alter beschäftigen sollten. Aber sie haben Berührungs­ängste – oder verlassen sich voll auf ihren Partner und dessen Einkommen. Doch was wäre, wenn dieses Einkommen zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit oder Trennung nicht mehr zur Verfügung stände? 

Übernimm jetzt selbst die Verantwortung für deine finanzielle Zukunft. Gerade für Teilzeittätige ist das besonders wichtig. Drei Tipps dazu: 

  • Frag nach, wie gut dich deine Firma absichert.
    Bei der Pensionskasse ist normalerweise nicht dein ganzer Lohn versichert, sondern von deinem Brutto­lohn wird ein Betrag abgezogen, der sogenannte Koordi­nations­abzug. Aktuell sind das bis zu CHF 25’095. Nur vom restlichen Lohn werden deine Pensions­kassen­beiträge berechnet. Frag nach, wie das bei euch geregelt ist: Je kleiner der Koordi­nations­abzug, desto höher der versicherte Lohn und desto mehr kannst du fürs Alter sparen. Vielleicht bietet dir deine Pensions­kasse auch zusätzliche Optionen für die Alters­vorsorge, z.B. mit einem erweiterten Sparplan. Oder du hast die Möglich­keit, einen zusätzlichen Geld­betrag in die Pensions­kasse einzuzahlen, der sogenannte Einkauf. Das lohnt sich auch steuerlich.

Rechenbeispiel Teilzeit: So viel Geld fehlt dir in der Pensionskasse

Nehmen wir an, du arbeitest, seit du 35 Jahre alt bist, im 60%-Pensum und dein Einkommen entspricht dem Durchschnitt im Kanton Zürich. Deine Firma wendet auch bei Teilzeit­kräften den vollen Koordi­nations­abzug an. Deshalb reduziert sich deine Rente im Alter nicht nur um 40%, sondern sogar um 50%. Aber keine Panik: Schon mit CHF 10 pro Tag kannst du diese Lücke ausgleichen.

  • Nutze die Chance und spare auch privat fürs Alter.
    Als Teilzeitkraft verdienst du logischerweise weniger als im Vollzeit­pensum. Das bedeutet, dass du auch im Alter mit weniger Geld rechnen musst. Umso wichtiger ist es, dass du privat fürs Alter sparst: Über die sogenannte 3. Säule kannst du für deine Pensionszeit sparen und gleich­zeitig profitierst du von günstigeren Steuern. Aktuell kannst du einen Sparbetrag von bis zu CHF 7’056 direkt von deinem steuerbaren Ein­kommen abziehen. Übersteigt das dein Budget? Auch mit einem kleineren Beitrag kannst du viel bewirken. Übrigens gibt es verschiedene Möglich­keiten – bei einer Versicherungslösung kannst du dich und deine Familie zusätzlich noch gegen Schicksalsschläge wie eine schwere Krankheit oder einen Todesfall absichern. 
  • Lass dich beraten und sorg dafür, dass deine Wünsche wahr werden.
    Kommt dir das alles ziemlich kompliziert vor? Keine Sorge – unsere Vorsorgefachleute bahnen dir gerne einen Weg durch den Infor­mations­dschungel. Die Kunden­beraterinnen und -berater zeigen dir auf, mit welchen Leistungen aus AHV (Alters- und Hinter­lassenen­versicherung) und Pensions­kasse du im Alter oder auch bei einer dauerhaften Erkrankung rechnen kannst. Ausserdem machen sie dir einen Vorschlag, wie du deine finanzielle Zukunft optimal gestalten und so deine Wünsche und Träume verwirklichen kannst.

Übrigens: Vorsorge ist kein Thema, mit dem man sich einmal beschäftigt und welches man dann für die nächsten 30 Jahre vergessen kann. Sobald sich dein Leben ändert – zum Beispiel durch berufliche Entwicklung, Heirat, Geburt, Hausbau oder auch Scheidung –, lohnt es sich, die Situation erneut zu analysieren und allenfalls die Lösungen anzupassen. Wir begleiten dich gerne auf diesem Weg.

Koordinationsabzug: Was ist das?

Im Schweizer Drei-Säulen-System sind die Säulen aufeinander abgestimmt: Wer ab dem 20. Altersjahr bis zur ordentlichen Pensionierung arbeitet und im Schnitt mindestens rund CHF 85’000 verdient, erhält nach der Pensionierung aus der 1. Säule die maximale AHV-Rente von aktuell CHF 28’680. Ein grosser Teil davon wird in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) vom Brutto­lohn abgezogen (Koordinationsabzug). Denn dieser Teil wird ja bereits als Rente über die AHV ausgezahlt. Wird bei Teilzeit­kräften dieser volle Koordinations­abzug gemacht, sinkt ihre Rente stärker als ihr Pensum.

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