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Bei Auszeit oder Austritt: Bei Auszeit oder Austritt:
Versicherung für Nichtberufs- Versicherung für Nichtberufs-
unfälle online verlängern unfälle online verlängern
Mit dieser elektronischen Mit dieser elektronischen
Abschlussmöglichkeit der Abschlussmöglichkeit der
UVG-Abredeversicherung UVG-Abredeversicherung
kommt Zurich ihrer Verpflich- kommt Zurich ihrer Verpflich-
tung für Nachhaltigkeit tung für Nachhaltigkeit
und Kundenexzellenz nach. und Kundenexzellenz nach.
Mitarbeitende unserer Firmenkunden Mitarbeitende unserer Firmenkunden
mit einer Unfallversicherungsdeckung mit einer Unfallversicherungsdeckung
können ihren Versicherungsschutz für können ihren Versicherungsschutz für
Nichtberufsunfälle bei einer Auszeit oder Nichtberufsunfälle bei einer Auszeit oder
einem Austritt aus dem Unternehmen einem Austritt aus dem Unternehmen
mit wenigen Klicks online verlängern. mit wenigen Klicks online verlängern.
Die UVG-Abredeversicherung bietet Die UVG-Abredeversicherung bietet
Mitarbeitenden, die sich eine Auszeit Mitarbeitenden, die sich eine Auszeit
nehmen oder das Unternehmen ver- nehmen oder das Unternehmen ver-
lassen, die Möglichkeit, ihren Versiche- lassen, die Möglichkeit, ihren Versiche-
rungsschutz für Nichtberufsunfälle um rungsschutz für Nichtberufsunfälle um
bis zu sechs Monate zu verlängern. bis zu sechs Monate zu verlängern.
Mitarbeitende von Firmenkunden mit Mitarbeitende von Firmenkunden mit
einer obligatorischen Unfallversiche- einer obligatorischen Unfallversiche-
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einfachen und unkomplizierten Online- einfachen und unkomplizierten Online-
Abschluss direkt über die Website Abschluss direkt über die Website
zurich.ch/abredeversicherung zurich.ch/abredeversicherung
Dies ist eine weitere Neuerung im Rah- Dies ist eine weitere Neuerung im Rah-
men unseres Versprechens, Versiche- men unseres Versprechens, Versiche-
rungslösungen und Dienstleistungen rungslösungen und Dienstleistungen
noch einfacher und umweltschonender noch einfacher und umweltschonender
zu gestalten. zu gestalten.
Nathalie Vidal Nathalie Vidal
Umgehen Sie diese Umgehen Sie diese
Stolpersteine bei den AGB Stolpersteine bei den AGB
Für die Erstellung und Nutzung von allgemeinen Geschäftsbedingungen Für die Erstellung und Nutzung von allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gibt es drei Praxistipps von den Legal Services der Rechtsschutz- (AGB) gibt es drei Praxistipps von den Legal Services der Rechtsschutz-
versicherung Orion, einer Tochtergesellschaft von Zurich Schweiz. versicherung Orion, einer Tochtergesellschaft von Zurich Schweiz.
Viele KMU stolpern in Bezug auf die AGB über die gleichen Hürden. Die nach- Viele KMU stolpern in Bezug auf die AGB über die gleichen Hürden. Die nach-
folgenden drei Grundregeln im Umgang mit AGB helfen, rechtssichere Verträge folgenden drei Grundregeln im Umgang mit AGB helfen, rechtssichere Verträge
abzuschliessen: abzuschliessen:
1. Einbezug 1. Einbezug
AGB haben erst dann Geltung, wenn sie vertraglich vereinbart wurden. Ein AGB haben erst dann Geltung, wenn sie vertraglich vereinbart wurden. Ein
Hinweis auf die AGB nach Vertragsschluss (z. B. auf der Rechnung) ist mangels Hinweis auf die AGB nach Vertragsschluss (z. B. auf der Rechnung) ist mangels
Konsens nicht ausreichend und hat keine Wirkung. Konsens nicht ausreichend und hat keine Wirkung.
2. Klare Formulierungen 2. Klare Formulierungen
Grundlegend sind klare Formulierungen und klare Angaben von einzuhaltenden Grundlegend sind klare Formulierungen und klare Angaben von einzuhaltenden
Pflichten und allfälligen Fristen sowie mögliche Konsequenzen bei deren Pflichten und allfälligen Fristen sowie mögliche Konsequenzen bei deren
Nichteinhaltung. Nichteinhaltung.
3. Ungewöhnlichkeitsregel 3. Ungewöhnlichkeitsregel
Klauseln, mit denen die Kundschaft nicht rechnen muss, können unwirksam Klauseln, mit denen die Kundschaft nicht rechnen muss, können unwirksam
sein. Es ist hilfreich, sich zu überlegen, ob eine Kundin oder ein Kunde über eine sein. Es ist hilfreich, sich zu überlegen, ob eine Kundin oder ein Kunde über eine
solche Klausel überrascht wäre, wenn man sie/ihn nicht darauf hinweisen würde. solche Klausel überrascht wäre, wenn man sie/ihn nicht darauf hinweisen würde.
Nathalie Vidal Nathalie Vidal
Impressum Impressum
Herausgeber Herausgeber
Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
Adresse der Redaktion Adresse der Redaktion
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«Zurich KMU Magazin», «Zurich KMU Magazin»,
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Redaktion Redaktion
Marco Hebeisen (Leitung), Marco Hebeisen (Leitung),
Mitarbeit an dieser Ausgabe: Mitarbeit an dieser Ausgabe:
Sunitha Balakrishnan, Dominik Sunitha Balakrishnan, Dominik
Buholzer, Katrin Schnettler Ruetz, Buholzer, Katrin Schnettler Ruetz,
Franco Tonozzi, Nathalie Vidal Franco Tonozzi, Nathalie Vidal
Rewrite, Layout und Produktion Rewrite, Layout und Produktion
Content Media AG, Thun Content Media AG, Thun
Fotografen Fotografen
Ruben Sprich, Rémy Steinegger Ruben Sprich, Rémy Steinegger
Druck und Versand Druck und Versand
Paul Büetiger AG, Biberist Paul Büetiger AG, Biberist
PDF-Ausgabe PDF-Ausgabe
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