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GUT ZU WISSEN
Mehr Schutz für unsere Kundinnen und Kunden
Sunitha Balakrishnan
Das Versicherungsvertrags gesetz (VVG) regelt die Beziehung zwischen Versi cherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer und Versicherern. Im Sommer 2020 hat das Parlament eine Teilrevision des VVG verab schiedet, die einerseits den Schutz von Kundinnen und Kunden verstärkt und anderer seits den Geschäftsverkehr zwischen Versicherten und Versicherern vereinfacht.
Das VVG regelt die Vertragsbeziehung zwischen Ihnen als Versicherungs nehmerin oder Versicherungsnehmer und uns als Versicherer und definiert damit Ihre Rechte und Pflichten als Ver sicherte oder Versicherter gegenüber uns als Versicherer. Die Einhaltung der VVGBestimmungen durch uns als Versicherer wird von der Eidgenössi schen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt.
Das VVG ist über 100 Jahre alt. Des halb ist es nicht verwunderlich, dass es den heutigen Anforderungen an einen modernen Kundenschutz sowie den Bedürfnissen der fortschreitenden Digitalisierung nicht mehr genügt.
Mit der neusten VVGTeilrevision, die am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, wird der Kundenschutz weiter ausgebaut.
Was ändert sich für Sie?
Das revidierte VVG enthält zahl reiche Verbesserungen für Versicherungskunden:
Einführung eines 14-tägigen Widerrufsrechts
Sie können den Antrag zum Ab schluss des Versicherungsvertrags innerhalb von einer Frist von 14 Tagen widerrufen. Dieses Recht besteht aber nicht bei kollektiven Personenversicherungen.
Einführung eines ordentlichen Kündigungsrechts
Sie können Ihren Versicherungs vertrag, selbst wenn er für eine längere Dauer vereinbart wurde, auf Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Versicherungs jahres kündigen. Dies gilt allerdings nicht für Lebensversicherungen.
Quellen: Medienmitteilungen des Bundes und Schweizerischer Versicherungsverband (SVV) Link: Bundesgesetz über
den Versicherungsvertrag
(ab 1. Januar 2022 geltende Fassung)
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