Wir übernehmen folgende Kosten bei Schäden an einem gemieteten Fahrzeug eines Mietfahrzeugunternehmens oder an einem Fahrzeug, das über eine Sharingplattform gegen Gebühr gebucht wurde:
Neben Autos sind auch gemietete Motorräder, Boote und Anhänger abgesichert.
Alle im gleichen Haushalt lebenden Personen profitieren von dem Versicherungsschutz und dies zu einer Prämie unter CHF 88 pro Jahr (inkl. gesetzlicher Abgaben wie Stempelgebühren, allfällige Vergünstigungen wie Jugend- oder Kombirabatt sind in diesem Preis nicht berücksichtigt).
Die Deckung gilt weltweit.
Wir übernehmen bei Miet- und Sharingfahrzeugen gewerblicher Anbieter den Selbstbehalt, vertraglich geschuldete Fahrzeugreparaturen, die Pannen- und Abschleppkosten.
Selbstverständlich ist dies möglich. Die Kosten für eine Selbstbehaltsreduktion sind bei den Mietwagenfirmen in den meisten Fällen sehr hoch, sodass es sich bereits bei wenigen Tagen Mietdauer lohnt, die Versicherung für «Miet- und Sharingfahrzeuge» abzuschliessen und den Selbstbehalt bei der Mietwagenfirma nicht zu reduzieren.
Alle Personen, die regelmässig ein Fahrzeug mieten oder über eine Sharingplattform buchen. Denn bei diesen Angeboten ist der Selbstbehalt oft sehr hoch und ein Unfallschaden kann entsprechend richtig wehtun. Das gilt vor allem für Junglenker. Den Selbstbehalt zu reduzieren, ist bei Mietwagenfirmen und Carsharing-Plattformen in der Regel deutlich teurer als die Jahresprämie der Versicherung «Miet- und Sharingfahrzeuge». Ein weiterer Vorteil: Bei Zurich ist der Selbstbehalt nicht nur reduziert, sondern fällt komplett weg.
In der Tat – nicht nur Autos, sondern auch Motorräder und Boote sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Wenn Ihr Sohn noch bei Ihnen zuhause wohnt, reicht eine Versicherung aus. Denn alle Personen, die mit Ihnen im selben Haushalt wohnen oder als Wochen- oder Wochenendaufenthalter regelmässig in diesen zurückkehren, sind automatisch mitversichert.
Ja, die Versicherung gilt weltweit und bietet Ihnen entsprechend auch bei Ferienreisen Schutz.